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Zweifel an Klagebefugnis

Miley Cyrus' Anwälte fordern Abweisung der "Flowers"-Klage

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 25.11.2024

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Miley Cyrus' Anwälte fordern Abweisung der "Flowers"-Klage

Miley Cyrus (2024). © Marcell Rev

Im September wurde bekannt, dass der US-Musikverlag Tempo Music Investments Miley Cyrus sowie die Songwriter Gregory Hein und Michael Pollack verklagt, weil sie mit ihrem Hit "Flowers" den Song "When I Was Your Man" von Bruno Mars kopiert haben sollen. Jetzt beantragen ihre Anwälte, die Klage abzuweisen.

Laut Klageschrift gebe es zahlreiche Ähnlichkeiten zwischen beiden Songs, die sich nicht nur auf den Songtext beziehen, sondern etwa auch auf die Tonhöhe, bestimmte Taktfolgen und Akkordprogressionen. 

Fehlende Klagebefugnis?

Ungewöhnlich ist, dass die Klage von Tempo Music Investments eingereicht wurde, einem Investmentfonds in Musikrechte, der von Warner Music und dem Investmentunternehmen Providence initiiert wurde. Dieser besitzt einen Teil der US-Urheberrechte an Mars' Hit und hat diese Rechte von Co-Songwriter Philip Lawrence erworben. Bruno Mars und die beiden Co-Autoren Ari Levine und Andrew Wyatt werden nicht als Kläger genannt.

Darauf weisen nun auch die Anwälte von Miley Cyrus in ihrem Antwortschreiben hin und sehen darin einen "fatalen Fehler". Cyrus' Team argumentiert, dass Tempo Music durch den Erwerb eines Anteils von Songwriter Philip Lawrence nur "nicht-exklusive Rechte" an dem Lied erworben habe und demzufolge keine Klagebefugnis nach dem US Copyright Gesetz besitze.

So heißt es in dem Schreiben: "Ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer ist die Einräumung von Rechten durch nur einen Miteigentümer nicht zulässig." Aus diesem Grund fordern sie die vollständige Abweisung der Klage.

Keine Urheberrechtsverletzung

Auch den Vorwurf, dass zwischen beiden Lieder zahlreiche Ähnlichkeiten bestünden, weist das Anwaltsteam von Cyrus zurück. So gebe es "auffällige Unterschiede" in der Melodie und anderen musikalischen Elementen. Die Elemente, die ähnlich seien, seien nicht durch das Urheberrecht geschützt.

Ein Anwalt von Tempo Music, Axel Weingarten, hat sich bereits zu den Argumenten von Cyrus' Team geäußert und sieht darin lediglich ein Ablenkungsmanöver: "Sie [die gegnerischen Anwälte] versuchen, technische Scheinargumente vorzubringen, weil sie keine wirkliche inhaltliche Verteidigung in dem Fall haben". Weiterhin betont er, dass seine Mandanten durchaus über eine Klagebefugnis verfügten.

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