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Musicboard Berlin: Bewerbungsstart für Karrieresprungbrett Berlin und Pop im Kiez

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 19.02.2024

musicboard berlin

Musicboard Berlin: Bewerbungsstart für Karrieresprungbrett Berlin und Pop im Kiez

© Wendy Wei

Ab sofort und noch bis zum 1. April 2024 können sich Interessierte in der zweiten Förderrunde 2024 für die Förderprogramme Karrieresprungbrett Berlin und Pop im Kiez des Musicboards Berlin bewerben.

In der aktuellen Förderrunde vergibt das Musicboard Berlin Förderungen direkt zweier Programme, die die Popmusikszene Berlins stärken sollen.

Die aktuellen Förderprogramme

Für das Karrieresprungbrett Berlin, können sich Projekte und Plattformen bewerben, die den Popmusik-Nachwuchs bei ihrem nationalen oder internationalen Karrieresprung unterstützen, etwa im Rahmen von Konzertreihen, Workshop-Programmen oder interdisziplinären Formaten. 

Das Programm Pop im Kiez hingegen richtet sich an Projekte, die die Akzeptanz von Live-Musik in einem speziellen Kiez Berlins anhand von Modellprojekten, Kampagnen oder anderer Maßnahmen erhöhen.

Dabei soll die Förderung szenebasierte Musikakteur*innen und deren Vernetzungsstrukturen innerhalb der Nachbarschaft nachhaltig stärken und positive Effekte für lokale Clubs und Spielstätten hervorbringen. Damit soll unter anderem der gegenwärtigen Verdrängung subkultureller Freiräume in Berlin entgegenwirkt werden.

Weitere Informationen

Noch bis zum 1. April 2024 um 18:00 Uhr können im Rahmen der zweiten Förderrunde Anträge für Projekte eingereicht werden, die noch im Jahr 2024 umgesetzt werden sollen.

Bewerben können sich Akteur*innen der Popmusikbranche, die in Berlin ansässig sind, also in Berlin wohnen oder einen Geschäftssitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in der Stadt haben. 

Unter Popmusik versteht das Musicboard Berlin dabei Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Darunter fallen auch genreübergreifende und experimentelle Musikstile.

Gefördert werden Projekte mit einem Gesamtumfang von mindestens 5000 Euro, die ohne die Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden könnten. Zudem müssen die Projekte für das Jahr 2024 geplant sein und dürfen sich noch nicht in der Umsetzung befinden.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen gibt es hier.

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