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dennoch höhere tarife für diskotheken

Nach Beschluss der Schiedsstelle: GEMA-Tarifreform weitgehend gescheitert

News von Daniel Nagel
veröffentlicht am 19.04.2013

gema dehoga bundesvereinigung der musikveranstalter livekomm

Nach Beschluss der Schiedsstelle: GEMA-Tarifreform weitgehend gescheitert

Die GEMA hat mit ihrer geplanten Tarifreform vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts in München eine schwere Niederlage erlitten. Die Schiedsstelle erklärte die beabsichtigen Tariferhöhungen für "überhöht" und "nicht angemessen." Gleichzeitig unterbreitete sie einen Einigungsvorschlag, der weite Teile des bisherigen Tarifsystems unangetastet lässt, aber Erhöhungen für Diskotheken und andere Veranstalter vorsieht. Wie schätzt ihr diese neusten Entwicklungen rund um dieses Dauerthema ein?

Die Befürchtung, die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) würde die geplante Neugestaltung und Erhöhung der GEMA-Tarife ohne Widerspruch absegnen, hat sich nicht bewahrheitet.

Stattdessen ist das Gegenteil eingetreten: In unmissverständlicher Sprache hat die Schiedsstelle die geplante Neugestaltung der GEMA-Tarife mitsamt teilweise drastischen Tariferhöhungen als unangemessen und "überhöht" zurückgewiesen.

Aber nicht alle Veranstalter dürfen sich über gleichbleibende oder sinkende Tarife freuen. In Teilbereichen gab die Schiedsstelle der GEMA nämlich Recht, mit dem Ergebnis, dass sich die Tarife für große und teure Veranstaltungen (hoher Eintrittspreis auf hoher Fläche) erhöhen werden, wenngleich nicht in dem Ausmaß, das die GEMA ursprünglich beabsichtigt hatte.

Tariferhöhungen für Diskotheken

In den besonders umstrittenen Bereich der Diskotheken und Clubs, wo die Nutzung der Musik aufgrund der Tanzmöglichkeiten eine "besonders hohe Intensität" aufweist, hält die Schiedsstelle die bisherigen Tarife in Übereinstimmung mit der GEMA für zu niedrig. In etwas geringem Umfang gilt das ebenso für Musikkneipen oder Musikclubs ohne Tanz.

Der Einigungsvorschlag sieht daher vor, Eintrittsgelder, die über sechs Euro (bei Diskotheken) bzw. drei Euro (Musikkneipen ohne Tanz) liegen, bei der Berechnung der GEMA-Tarife zu berücksichtigen.

Die Schiedsstelle befürwortet aber keine lineare Steigerung – wie von der GEMA gewünscht – sondern schlägt eine leicht degressive Steigerung von 20% Erhöhung je 3 Euro zusätzlichem Eintrittsgeld vor.

Umsatzstarke Betriebe betroffen

Die Schiedsstelle weist als Begründung darauf hin, dass Eintrittsgelder in Diskotheken nur einen kleinen Teil (20% oder weniger) der Gesamteinnahmen ausmachen. Gerade bei großen Diskotheken handele es sich um umsatzstarke Betriebe mit Großveranstaltungen, die in der Lage seien ein deutlich höheres Eintrittsgeld am Markt durchzusetzen.

Daher geht die Schiedsstelle davon aus, dass diese Unternehmen auch höhere Gewinne erzielen, an denen die GEMA angemesen zu beteiligen sei.

Unangemessene Steigerung?

Was jedoch angemessen ist, bleibt umstritten. Die DEHOGA bezeichnet diese Entscheidung in ihrer Stellungnahme zum Einigungsvorschlag als "nicht nachvollziehbar" und "unangemessen". Sie kündigt an, "sehr sorgfältig zu analysieren und zu prüfen, ob der weitere Rechtsweg zum Oberlandesgericht München und zum Bundesgerichtshof beschritten werden sollte."

Gleichzeitig verweist sie darauf, dass in Kürze Verhandlungen mit der GEMA beginnen, in denen eine vertragliche Lösung für die Zeit ab dem 1. Januar 2014 gesucht wird. Dann läuft die augenblicklich geltende Übergangslösung aus.

Forderung nach "sachgerechter Differenzierung"

Mehrheitlich folgte die Schiedsstelle jedoch der Argumentation der Bundesvereinigung der Musikveranstalter, die sich vehement gegen die neuen Tarife ausgesprochen hatte.

Ursprünglich plante die GEMA eine grundlegende Vereinfachung des Tarifsystems: Elf bestehende Tarife sollten durch zwei neue Tarife ersetzt werden.

Diesen Plänen hat die Schiedstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eine klare Absage erteilt. Es fordert die Beibehaltung der bisherigen "sachgerechten Differenzierung" zwischen "unterschiedlichen Betrieben, Veranstaltungstypen und Musiknutzungshandlungen".

Keine Gleichmacherei

In seiner ausführlichen und differenzierten Begründung erklärt die Schiedsstelle beispielsweise, die Intensität der Musiknutzung in Hotellobbys und Kleinkunstbühnen sei nicht mit der Musiknutzung in einer Diskothek zu vergleichen.

Nach Auffassung der Schiedstelle hätten die GEMA-Tarife aber Unterschiede der Nutzungsart, Nutzungsintensität und Nutzungsumfang der Musikwidergabe berücksichtigen müssen. Die Reformpläne der GEMA sei dieser Anforderung nicht gerecht geworden.

Differenzierte Tarife bleiben unverändert

Als Folge bleiben die Tarife für Varietébetriebe, Stadt- und Straßenfeste, Kleinkunstbühnen, Wortkabaretts, Hintergrundmusik durch Musiker ohne Veranstaltungscharakter, Livemusik in Diskotheken und Musikwiedergaben mittels Tonträger in Erotik-Lokalen (ja, wirklich!) unverändert.

Die Tarife für Konzerte waren insgesamt von der Reform nicht betroffen.

Teilerfolg für die GEMA

In einem weiteren Teilbereich schloss sich die Schiedsstelle allerdings der Rechtauffassung der GEMA an. Das betrifft vornehmlich Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, die nach den Tarifen U-VK I und M-U I abgerechnet werden.

In Bezug auf diese Veranstaltungen bezeichnet die Schiedsstelle die Einführung einer Linearisierung in den Tarifen als "sachgerecht und angemessen". Das Ziel der Linearisierung besteht darin, dass große und kleine Betriebe anteilsmäßig den gleichen Teil "von ihren möglichen Gesamteinnahmen" an die GEMA zahlen.

Die GEMA feiert diesen Beschluss als Sieg, obwohl die Schiedsstelle die von der GEMA geplanten Tariferhöhungen als zu hoch bewertete und um ein Drittel reduzierte.

Große Veranstaltungen werden teurer

Das hat nach Ansicht der Schiedsstelle die Folge, dass Veranstaltungen in vergleichsweise kleinen Räumen mit niedrigen Eintrittspreisen entlastet, große Veranstaltungen mit hohem Eintrittsgeld aber belastet werden.

Die Schiedsstelle erklärt dazu, die Linearisierung des Tarifs mache eine Steigerung für größere oder teurere Veranstaltungen unausweichlich.

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter, der Streitgegner der GEMA, geht davon aus, dass sich insbesondere Veranstaltungen in großen Räumen (ab 1000 m2) und mit hohem Eintrittsgeld (20-50 Euro) teilweise deutlich verteuern. Veranstaltungen in Räumen kleiner als 1000 m2 und mit geringem Eintrittsgeld (weniger als 10 Euro) würden jedoch deutlich günstiger.

Ausgewogener Einigungsvorschlag

Insgesamt wirkt der Einigungsvorschlag differenziert und ausgewogen, obwohl aufgrund der Komplexität der Regelungen und der Vielfalt der Veranstaltungsorte nur schwer zu beurteilen ist, wie hoch die in Teilbereichen anstehenden zusätzlichen Belastungen tatsächlich ausfallen werden.

Bei der Neugestaltung der Tarife für Diskotheken, Musikkneipen und Einzelveranstaltungen ist jeweils eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen.

Es ist die Aufgabe von GEMA und DEHOGA bzw. Bundesverband der Musikveranstalter den Einigungsvorschlag zu prüfen und ggf. Rechtsmittel einzulegen. Die Frist beträgt einen Monat.

Euer Feedback!

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