Mit Kulanz
Nach dem Hochwasser: GEMA will betroffene Betriebe unterstützen
Das Logo der GEMA. © GEMA
Nachdem die pandemiebeschränken Einschränkungen schon vielen Betrieben das Leben schwer gemacht hatten, brach im Juli 2021 über zahlreiche deutsche Veranstalter, gastronomische Betriebe und Einzelhändler in Teilen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine Flutkatastrophe herein.
Hilfsmaßnahmen der GEMA
Die GEMA gab am 16. August bekannt, die Betroffenen "mit weitreichenden Kulanzregelungen" zu unterstützen. So können ausstehende Zahlungen aufgeschoben und bis zum 31. Oktober 2021 beglichen werden.
Wenn keine Weiterführung vertragsgebundener Betriebe mehr möglich ist, kann eine außervertragliche Kündigung eingereicht werden. Ferner meldet die GEMA aufgrund des Hochwassers ausfallende Events ab und erstattet bereits überwiesene Gebühren zurück.
In allen Fällen müssen sich die Betroffenen lediglich schriftlich bei der GEMA melden.
Für die Unterstützenden
Unter Einhaltung vorgegebener Auflagen erhalten "Benefizveranstaltungen für den Aufbau der betroffenen Regionen und zur Hilfe der Opfer des Hochwassers" einen zehnprozentigen Preisnachlass.
Dafür müssen die eingeladenen Kunstschaffenden unentgeldlich auftreten und die durch die Benefizveranstaltungen erzielten Einnahmen müssen in vollem Umfang "Menschen zugutekommen, die durch das Hochwasser in Not geraten sind".
Außerdem sind nachträglich Belege der Ausgaben, Einnahmen und Spenden bei der GEMA einzureichen.
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