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30 Millionen Euro im Rahmen von Neustart Kultur

Stipendienprogramm für Kreative: GVL und GEMA geben Details bekannt

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 28.07.2021

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Stipendienprogramm für Kreative: GVL und GEMA geben Details bekannt

© Pixabay via Pexels

Die Bundesregierung stellt erneut Fördermittel aus dem Rettungsprogramm Neustart Kultur für Stipendien für Kunstschaffende zur Verfügung. Die Stipendien für die Musikbranche werden durch die Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL verteilt.

Insgesamt hatte der Bund das Stipendienprogramm für Kulturschaffende um 90 Millionen Euro aufgestockt. Davon fließen jeweils 30 Millionen an die GEMA und die GVL. Die Stipendien in Höhe von 5.000 Euro sollen künstlerische Vorhaben angesichts der andauernden Belastung durch die Corona-Pandemie unterstützen.

Stipendienprogramm GVL

Für das Stipendium durch die GVL können sich freiberufliche oder auf Produktionsdauer beschäftigte Künstler/innen bewerben, die im Jahr 2020 einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 60.000 Euro nicht überschritten haben.

Gefördert wird eine Bandbreite an künstlerischen Maßnahmen wie Darbietungen, Produktionen oder Online-Formate, aber auch Rechercheprojekte und kreative Weiterbildungsmaßnahmen.

Anträge können ab dem 9. August gestellt werden, das Antragsportal der GVL ist bereits freigeschaltet. Die Stipendien werden dabei in der Reihenfolge der Antragstellung und nach Prüfung durch eine unabhängige Fachjury vergeben, solange bis die Gelder verbraucht sind.

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt beim Antragsportal, für Fragen steht auch eine Hotline von Montag bis Sonntag bereit.

Stipendienprogramm GEMA

Die Stipendien der GEMA wenden sich an professionelle, selbständig künstlerisch tätige Musikautorinnen oder Musikautoren, deren Einkommen im Jahr 2020 unter 60.000 Euro lag, die grundsätzlich Mitglied der GEMA sind und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

Da die GEMA-Mitgliedschaft freiwillig ist, kann ein Stipendium im begründeten Härtefall auch an Nicht-Mitglieder vergeben werden, wenn andere geeignete Nachweise der professionellen selbständigen Tätigkeit als Musikautor oder -autorin vorgelegt werden.

Die Antragsstellung ist ab dem 2. August über das Online-Formular der GEMA möglich, die Antragsfrist läuft bis zum 29. August. Auch hier gilt, dass das Antragsportal vorzeitig geschlossen wird, sollten die Mittel aufgrund der Anzahl an Anträgen bereits früher ausgeschöpft sein.

Schwerpunkt der Tätigkeit entscheidend

Für ausübende Künstler und Nicht-GEMA-Mitglieder wird die Bewerbung über das Stipendienprogramm der GVL empfohlen. Wenn man sowohl Mitglied der GEMA als auch der GVL ist, kommt es für die Antragstellung darauf an, wo der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt.

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