Entlastung für kleine Veranstaltungen
Nordrhein-Westfalen fördert Kultur im ländlichen Raum mit neuen "Kultur-Schecks"
Ina Brandes (2025). © MKW I Anja Tiwisina
Mit sogenannten "Kultur-Schecks" will das Land ab der zweiten Jahreshälfte 2026 insbesondere kleinere Veranstaltungen wie Konzerte, Lesungen, Theater- oder Tanzaufführungen sowie Filmvorführungen, Festivals und mobile Kulturformate unterstützen.
Insgesamt stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft 500.000 Euro bereit. Damit können bis zu 1.000 Projekte gefördert werden. Ziel ist es, das kulturelle Leben vor Ort zu stärken und insbesondere ehrenamtliches Engagement zu unterstützen.
Mehr Lebensqualität
Kulturministerin Ina Brandes betont, dass ein attraktives Kulturangebot wesentlich zur Lebensqualität beitrage, gerade in ländlichen Regionen. Mit dem neuen Programm wolle das Land bewusst niedrigschwellige Unterstützung bieten und bürokratische Hürden reduzieren:
"Ein attraktives Kulturangebot ist Lebensqualität – das gilt ganz besonders für den ländlichen Raum. Mit den Kultur-Schecks unterstützen wir das ehrenamtliche Engagement der Menschen vor Ort für ihren Ort. Wir schaffen damit eine digitale Förderung ohne großen Verwaltungsaufwand für kleine Kulturprojekte. Denn häufig scheitern gute Ideen nicht am Geld, sondern an komplizierten Verfahren oder langen Vorlaufzeiten."
Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Initiativen, die ihren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens haben. Gefördert werden ausschließlich öffentlich zugängliche Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen.
Einfaches Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist bewusst einfach gehalten. Nach Durchführung der Veranstaltung müssen die Antragstellenden spätestens vier Wochen später ihre Ausgabenbelege über das Online-Portal "Kultur.Web" einreichen.
Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss von 500 Euro, etwa für Honorare von Künstlerinnen und Künstlern, Technik, Raummiete, Organisation, Öffentlichkeitsarbeit oder Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
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