Bühnen im Fokus
APPLAUS-Award 2026 startet Bewerbungsphase
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Laudatorin Angelika Niescier beim APPLAUS-Award 2025. © Bernhard Schinn
Der APPLAUS-Award zeichnet sowohl herausragende Livemusikprogramme als auch die Spielstätten selbst aus. Die Bandbreite der Programme reicht von Rock und Hip-Hop über elektronische Musik bis hin zu Jazz und improvisierten Formaten.
In insgesamt sechs Kategorien werden Preisgelder von bis zu 40.000 Euro vergeben. Damit soll nicht nur künstlerische Qualität gewürdigt werden, sondern auch das kontinuierliche Engagement hinter den Kulissen. Katja Lucker, Geschäftsführerin der Initiative Musik, erklärt dazu:
"Mit dem 13. Applaus-Award, einem der höchstdotierten Preise Deutschlands, werden Orte der Livemusik und ihre Programme gewürdigt und sichtbar gemacht. An diesen Orten arbeiten täglich Menschen, die sich mit Leidenschaft der Livebranche verschrieben haben und auf permanente Veränderungen und Krisen reagieren müssen. Sie tun dies oft mit hohem unternehmerischem Risiko, den Nachwuchs unterstützend, aber vor allem mit größter Hingabe. Ihnen gehört am Tag der Auszeichnung unsere Wertschätzung und Aufmerksamkeit."
Die sechs Kategorien im Überblick:
- Beste Livemusikprogramme – bis zu 40.000 Euro
- Beste Livemusikspielstätten – bis zu 25.000 Euro
- Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen – bis zu 10.000 Euro
- Awareness – bis zu 10.000 Euro
- Inklusion – bis zu 10.000 Euro
- Nachhaltigkeit – bis zu 10.000 Euro
Jede:r Bewerber:in kann maximal zwei Einreichungen vornehmen: eine in den programmbezogenen Kategorien sowie eine in einer der themenspezifischen Kategorien. Für die Kategorien "Beste Livemusikprogramme" und "Beste Livemusikspielstätten" sind mindestens 48 Livemusikveranstaltungen nachzuweisen, für alle weiteren Kategorien mindestens 10 Konzerte im Jahr 2025. Für regionale Veranstalter:innen gilt dabei eine neue Open-Air-Quote von max. 50 Prozent. Für Livemusikspielstätten entfällt hingegen die bisherige Open-Air-Quote.
Für die Kategorien "Beste Livemusikprogramme" und "Beste Livemusikspielstätten" gilt weiterhin eine Fördermittelgrenze: Öffentliche Förderungen dürfen im Jahr 2025 weniger als 40 Prozent der Gesamtfinanzierung ausgemacht haben. Spielstätten, die darüber liegen, können sich für eine undotierte Auszeichnung bewerben. Spielstätten und Veranstalter:innen, die drei Jahre in Folge (2023, 2024 sowie 2025) ausgezeichnet wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Infos zur Bewerbung
Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure ab sofort auf der APPLAUS-Website. Dort stehen zusätzlich auch alle Teilnahmebedingungen, FAQs und weitere Informationen zur Verfügung.
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