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Bund und Länder planen Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 19.01.2021

coronakrise

Bund und Länder planen Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar

© Carl Nenzen Loven via Unsplash

Bund und Länder befinden sich derzeit in den Beratungen bezüglich weiterer Corona-Maßnahmen. Die Beschlussvorlage enthält u.a. eine Fortführung der Kontaktbeschränkungen, eine verschärfte Maskenpflicht sowie Empfehlungen zum Homeoffice.

In Berlin beraten Bund und Länder über weitere Maßnahmen bezüglich der Corona-Krise. Laut der Tagesschau liegt der Nachrichtenagentur dpa eine Beschlussvorlage vor, aus der eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar hervorgeht. Endgültig entschieden ist bisher jedoch noch nichts.

Fortführung der Maßnahmen 

Die bereits bestehenden Kontaktbeschränkungen sollen bis zu diesem Datum fortgesetzt werden. In der Beschlussvorlage heißt es, dass private Zusammenkünfte weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. 

Es trage weiterhin erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten werde. Veranstaltungen egal welcher Art bleiben demnach auch weiterhin verboten. 

Schulen und Kindertagesstätten sollen nach der Beschlussvorlage weiterhin geschlossen bleiben, jedoch werde für Notfallbetreuung sowie Distanzlernen gesorgt. Für Abschlussklassen soll es gesonderte Regelungen geben. 

Verschärfungen

Laut Entwurf sollen die Maßnahmen in manchen Punkten sogar strenger werden: So soll in öffentlichen Verkehrsmitteln nur noch ein Drittel der Fahrgastkapazitäten ausgeschöpft werden.

Die Beschlussvorlage enthält zusätzlich weitere Regelungen zur Arbeitsituation. Nach diesen wird Homeoffice keine Pflicht sein, jedoch sollten Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Gelegenheit bieten, von zuhause aus zu arbeiten, sofern dies möglich ist. Außerdem sollen Betriebe medizinische Masken an ihre Mitarbeiter verteilen und flexiblen Arbeitszeiten zustimmen.

Medizinische Masken (also OP-Masken und FFP2/3-Masken) sollen zusätzlich in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften verpflichtend sein. 

Des weiteren liegen konkrete Vorschläge zu einer Verbesserung der Überbrückungshilfe III vor. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

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