Ausgleich für Umsatzeinbußen
Bundesfinanzministerium gibt Details der neuen Corona-Hilfen bekannt
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). © Bundesministerium der Finanzen / Photothek / Thomas Koehler
Die Hilfen sollen dazu dienen, von der Schließung betroffene Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten "zielgerichtet zu unterstützen".
Diese Unternehmen und Selbstständige können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes im November 2019 beantragen. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats, gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche.
Erleichterung für Soloselbstständige
Soloselbstständige können alternativ als Bezugsrahmen optional auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz zugrunde legen. Damit entspricht die Bundesregierung einer vielfach geäußerten Forderung, die erst kürzlich auf ironische Weise von Helge Schneider bekräftigt wurde.
Für größere Unternehmen gelten abweichende Prozentsätze vom Vorjahresumsatz, deren Höhe anhand beihilferechtlicher Vorgaben ermittelt wird.
Vereinfachte Antragsstellung
Antragsberechtigt sind alle Betriebe, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnungen bereits untersagt ist.
Die Abwicklung soll in vereinfachter Form über die Plattform für Überbrückungshilfe erfolgen.
KfW-Schnellkredite
Zusätzlich können zukünftig auch Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten die Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau nutzen. Durch diese Schnellkredite könnten Antragssteller bei ihrer Hausbank bis zu 300.000 Euro erhalten.
Dabei übernimmt der Bund das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei. Eine Kreditrisikoprüfung findet nicht statt.
Weiterentwicklung der Überbrückungshilfe
Die seit Juli bestehende Überbrückungshilfe soll ein weiteres Mal verlängert und die Konditionen verbessert werden.
Dazu wird ein Nachfolgemodell unter dem Namen "Überbrückungshilfe III" entwickelt. Es soll insbesondere besser auf die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft zugeschnitten sein.
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