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Schnell und unbürokratisch

Bund veröffentlicht Details zu den Novemberhilfen – Abschlagszahlungen bereits ab Ende November möglich

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 16.11.2020

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Bund veröffentlicht Details zu den Novemberhilfen – Abschlagszahlungen bereits ab Ende November möglich

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). © Bundesministerium der Finanzen / Photothek / Thomas Koehler

Die Bundesregierung hat Details zur Antragsstellung und Konditionen der Novemberhilfen veröffentlicht. Relevante Punkte sind vor allem zeitnahe Abschlagszahlungen und die Möglichkeit zur direkten Antragsstellung für Soloselbstständige.

Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.

Antragsberechtigt sind weiterhin auch Unternehmen, die nachweislich 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt betroffene Unternehmen).

Auch solche Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Aufträge direkt betroffener Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen) erzielen, können einen Antrag stellen

Förderung

Die Förderhöhe beträgt pro Woche 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes aus dem November 2019. Soloselbstständige können alternativ als Bewertungsrahmen den durchschnittlichen Umsatz des gesamten Jahres 2019 zugrunde legen.

Bei den Novemberhilfen gibt es keine Obergrenze.

Verschiedene Rechtsgrundlagen gelten je nach Förderhöhe: Bis 1 Million Euro gilt die Kleinbeihilfenregelung und die De-Minimis-VO, bis 4 Millionen Euro gilt die Bundesregelung Fixkostenhilfe und ab einer Förderhöhe von 4 Millionen Euro findet Art. 107 Abs. 2 b AEUV Anwendung.

Antragsstellung

Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden, was grundsätzlich nur über einen prüfenden Dritten (also beispielsweise eine/n Steuerberater/in oder Wirtschaftsprüfer/in) möglich ist.

Für Soloselbstständige gilt hier jedoch eine Ausnahmeregelung: Bis zum Förderhöchstsatz von 5000 Euro sind sie unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt. Voraussetzung ist lediglich ein ELSTER-Zertifikat.

Abschlagszahlung

Ab Ende November werden für Soloselbständige und Unternehmen Abschlagszahlungen gewährt. Dabei erhalten Soloselbstständige eine Abschlagszahlung von bis zu 5000 Euro, Unternehmen können bis zu 10000 Euro erhalten.

Die Antragstellung erfolgt ab der letzten Novemberwoche unbürokratisch über die Plattform des Wirtschaftsministeriums. Auch erste Auszahlungen sollen bereits Ende November erfolgen.

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