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Unterstützung im Lockdown

Beantragung der Dezemberhilfen ab sofort möglich

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 23.12.2020

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Beantragung der Dezemberhilfen ab sofort möglich

Bundesfinanzminister Olaf Scholz. © Bundesministerium der Finanzen

Um die wirtschaftlichen Folgen des seit November 2020 geltenden Lockdowns zu mindern, unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, Einrichtungen und Soloselbstständige. Die Dezemberhilfen können ab sofort beantragt werden.

Das Formular für die Beantragung der Dezemberhilfen auf der Seite des Bundesfinanzministeriums wurde am 23. Dezember 2020 freigeschaltet. Dort können Unternehmen einen Antrag über einen prüfenden Dritten, Soloselbstständige einen Direktantrag stellen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt für die Dezemberhilfe sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe.

Das sind weiterhin auch Unternehmen, die nachweislich 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt betroffene Unternehmen).

Auch solche Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Aufträge direkt betroffener Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen) erzielen, können einen Antrag stellen.

Förderhöhe

Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.

Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen.

Antragsstellung

Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

Alle anderen Betroffen müssen wie bei der Novemberhilfe und der Überbrückungshilfe I-III ihren Antrag über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte stellen.

Fristen und Termine

Die Höhe der Abschlagszahlungen wurde auf bis zu 50.000 Euro angehoben, erste Auszahlungen erfolgen voraussichtlich ab Anfang Januar.

Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31.03.2021 gestellt werden.

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