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Die Kritik hält an

Deutsche Veranstaltungswirtschaft bezeichnet Überbrückungshilfe II als nicht ausreichend

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 28.10.2020

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Deutsche Veranstaltungswirtschaft bezeichnet Überbrückungshilfe II als nicht ausreichend

© Thibault Trillet via Pexels

Die maßgeblichen Verbände der deutschen Veranstaltungswirtschaft bezeichnen die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgenommenen Verbesserungen des Konjunkturpakets als nicht hinreichend, um die Live-Branche zu retten.

In einer gemeinsamen Erklärung der Verbände der Veranstaltungswirtschaft heißt es, dass auch das überarbeiteten Programm Überbrückungshilfe II die von den COVID-19-Infektionsschutzmaßnahmen besonders hart getroffene Livebranche nicht retten könne.

Die Verbände stellen fest, dass sie nach bereits acht Monaten ohne jegliche Einnahmen noch viele weitere Monate mit weitgehenden Veranstaltungsverboten konfrontiert sein werden. Einen solchen Zeitraum eines fortgesetzten "Berufsverbots" würden die Unternehmen des Wirtschaftszweiges ohne ein maßgeschneidertes Sonderprogramm wirtschaftlich nicht überstehen. 

Die Forderungen der Wirtschaft

Die im Aktionsbündnis #AlarmstufeRot zusammengeschlossenen Berufsverbände des Wirtschaftszweigs (BDKV, BSM, BVD, EVVC, FAMAB, isdv, LiveKomm, VPLT) haben daher dem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier und dem Bundesfinanzminister Olaf Scholz detaillierte Vorschläge für ein den Anforderungen der Branche tatsächlich entsprechendes Hilfsprogramm vorgestellt:

  • Förderfähiger Unternehmerlohn: Auch die Überbrückungshilfe II sieht laut den Verbänden keine Förderfähigkeit unternehmerischer Eigenleistungen vor. Dabei stelle gerade diese die Existenz insbesondere kleinerer Unternehmen sicher. 
  • Höhere Personalkostenpauschale: Die Erstattung der Personalkosten soll von bisher 20 Prozent auf mindestens 50 Prozent heraufgesetzt werden. Ansonsten sei es für Unternehmen nicht tragbar, Mitarbeiter/innen aus der Kurzarbeit zu holen und gleichzeitig ihr Geschäft für künftige Veranstaltungen wieder hochzufahren.
  • Mehr förderfähige Kosten: Zukünftig sollen nicht nur der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, sondern auch etwa Abschreibungen, z.B. für technische Geräte, gefördert werden. Auch Kosten bei Ausfall von Umsatz bzw. für Stornierung müssten erstatten werden. Außerdem soll die bisherige Deckelung der maximalen Förderung auf 50.000 Euro monatlich für maximal drei Monate bis zur zulässigen Grenze des EU-Beihilferahmens angehoben werden. 

Die Veranstaltungsbranche, heißt es in der Erklärung, sei mit über einer Million Erwerbstätigen und 130 Milliarden Euro Umsatz nicht nur der sechstgrößte, sonder auch ein überaus heterogener Wirtschaftszweig. Gerade aus diesem Grund seien passgenaue Rettungsprogramme notwendig, um den Unternehmen und Soloselbständigen das wirtschaftliche Überleben zu sichern.

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