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Maßnahmen verlängern

Deutscher Kulturrat fordert weitere Unterstützung von künftiger Bundesregierung

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 11.11.2021

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Deutscher Kulturrat fordert weitere Unterstützung von künftiger Bundesregierung

Olaf Zimmermann, Herausgeber des Diversitätsberichtes und Sprecher der Initiative kulturelle Integration. © Martin Kraft - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=96460282

Der Deutsche Kulturrat fordert im Rahmen der Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze am 11. November 2021 die Verlängerung von Unterstützungsmaßnahmen für Kulturschaffende in Deutschland.

Über den Sommer hinweg schien sich die epidemische Lage für die Veranstaltungs- und Kulturbranche in Deutschland zu entspannen. Doch mit dem kontinuierlichen Anstieg der Infektionszahlen droht sich die Situation im Winter 2021 erneut zu verschärfen.

Als Reaktion auf diese Verschärfung stellt der Deutsche Kulturrat einige Forderungen an die zukünftige Bundesregierung. Dabei geht es in erster Linie um den fortgesetzten Schutz der Kunstschaffenden vor den (finanziellen) Folgen der Corona-Pandemie. 

Überbrückungshilfen und Vergabebedingungen

Einige Überbrückungshilfen für Künstlerinnen und Künstler, die im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verantwortet wurden, laufen bereits seit 2020 und sollen voraussichtlich am 31. Dezember 2021 enden. Mit Blick auf die erneut steigenden Corona-Zahlen fordert der Deutsche Kultturrat die Verlängerung der Maßnahmen. 

Darüber hinaus sollen die vereinfachten Vergabebedingungen für Unterstützungsprogramme wie dem Neustart Kultur-Programm verlängert werden. Diese Programme seien dringend notwendig, damit trotz Corona ein Weiterbetrieb unter Hygienebedingungen möglich ist. 

Versicherungen garantieren

Der Deutsche Kulturrat begrüßt dabei, dass der eingebrachte "Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite" es den Versicherten der Künstlersozialkasse (KSK) auch 2022 ermöglicht, ihr Mindesteinkommen zu unterschreiten, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren.

Darüber hinaus muss nach Ansicht des Kulturrats jedoch nachgebessert werden, dass die Kranken- und Pflegeversicherung der Kunstschaffenden ihren Versicherungsschutz trotz nicht-künstlerischer selbständiger Tätigkeit über 450 Euro/Monat mindestens bis zum 31. Dezember 2022 nicht verlieren. 

"Die Corona-Pandemie macht keine Pause"

Alle Änderungen sollen unverzüglich von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags in das Gesetzesvorhaben von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP aufgenommen werden. Dazu Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des deutschen Kulturrates: 

"Die Corona-Pandemie macht keine Pause und richtet sich weder nach Bundestagswahlen noch nach Koalitionsverhandlungen. Es ist daher dringend erforderlich, dass die geschäftsführende Bundesregierung bestehende Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen, die den Kulturbereich betreffen, jetzt verlängert. Ebenso müssen die potenziellen Koalitionspartner jetzt Verantwortung übernehmen und sozialpolitische Weichen für das kommende Jahr stellen. Die Absicherung der soloselbständigen Kulturschaffenden über die Künstlersozialversicherung muss sich gerade in der Pandemie beweisen."

Das neue Infektionsschutzgesetz ist nach Zimmermann für die wahrscheinlich zukünftige Ampel-Regierung die erste kulturpolitische Bewährungsprobe. 

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