×

Ein Teil eurer Identität

Die Band als Marke: Was ihr bei Namensrechten und Co. beachten solltet

Tipps für Musiker und Bands von Marcus Remmele
veröffentlicht am 28.04.2015

bandgründung musikvertragsrecht marcus remmele artistguide markenrecht bandname kraftwerk namensstreit

Die Band als Marke: Was ihr bei Namensrechten und Co. beachten solltet

B(R)AND: Deine Band als Marke. © kbuntu / 123RF

Wenn Bands aktiv sind, Konzerte geben, Songs schreiben und aufnehmen, dann spielt auch der Name der Gruppe eine wichtige Rolle, weil dieser zur Identität gehört und zum Image der Musiker beiträgt. Ein Name kann auch rechtlich geschützt sein. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Rechtsanwalt Marcus Remmele gibt hierzu einen Überblick.

1. Namensrecht

Das Namensrecht nach dem BGB schützt bürgerliche Namen und kann auch Wahlnamen wie Künstlernamen oder Pseudonyme schützen. Dieses Recht kann nicht nur eine einzelne Person, sondern auch „Personenmehrheiten“ wie Unternehmen und Gesellschaften haben. Damit können auch Bandnamen geschützt sein.

Der Rechtsschutz beginnt bei den bürgerlichen Namen mit dem Erwerb des Namens, bei den anderen, sobald der Rechteinhaber mit dem Namen aktiv wird. Er kann anderen Personen dann unter anderem untersagen, den Namen zu benutzen. Das Recht an Wahlnamen hat grundsätzlich immer derjenige, der ihn als erstes gebraucht hat.

Im Einzelfall kann es aber schwierig sein, das zu beweisen. Wichtig ist auch, dass kein Schutz besteht, wenn der Name keine Kennzeichnungskraft hat, also den Namensträger nicht von anderen Personen unterscheiden kann. Das kann der Fall sein bei häufig vorkommenden Namen wie Müller oder Schmidt.

2. Schutz von Unternehmenskennzeichen

Werden Namen nicht nur privat sondern auch im geschäftlichen Verkehr zur Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt, werden sie als sogenannte Unternehmenskennzeichen nach dem Markengesetz geschützt.

Zum geschäftlichen Verkehr zählen alle wirtschaftlichen Vorgänge. Gibt man als Band also Konzerte, vertreibt man CDs und so weiter, kann der Name als Unternehmenskennzeichen geschützt sein, sobald man aktiv wird. Er endet erst dann, wenn sämtliche Aktivitäten und Vorgänge beendet werden. Sind also beispielsweise Tonträger veröffentlicht, endet der Schutz auch erst dann, wenn der Vertrieb endgültig eingestellt wird.

Rechteinhaber können gegen andere Unternehmenskennzeichen vorgehen, wenn diese identisch oder ähnlich ist und dadurch eine Verwechslungsgefahr besteht. Voraussetzung ist, dass der Rechteinhaber sein Kennzeichen schon länger nutzt, also älter ist. Beide Akteure müssen auch aus derselben oder zumindest einer ähnlichen Branche kommen. Ist eine Band überragend bekannt, kann der Schutz auch gegenüber branchenfremden Unternehmen bestehen.

3. Markenschutz

Eine Band kann auch als Marke geschützt sein. Marken sind Zeichen, die die Herkunft von Waren und Dienstleistungen kennzeichnen. Möglich ist also beispielsweise den Bandnamen oder auch ein Logo als Marke anzumelden. Je nach dem wo der Markenschutz bestehen soll, kann man eine deutsche Marke, eine Gemeinschaftsmarke für den Schutz innerhalb der Europäischen Union oder eine internationale Marke für einen Schutz in einzelnen Ländern anstreben.

Damit es zu keinen Komplikationen kommt, sollte vor einer Anmeldung geprüft werden, ob die gesetzlichen Regelungen erfüllt sind und eventuell bereits bestehende Rechte anderer mit einer Anmeldung und Nutzung des Zeichens nicht verletzt werden. Andernfalls könnte es sein, dass das Amt die Anmeldung ablehnt oder dritte Personen rechtliche Schritte einleiten.

Beabsichtigt man mit dem Zeichen beispielsweise auch Merchandising oder weiteres, sollte man vorab klären, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke im einzelnen genutzt werden soll (sogenannte "Klassen"). Andernfalls müßte später nochmals eine Anmeldung erfolgen. Der worst case wäre, dass ein anderer in der Zwischenzeit sich die Marke für die betreffenden Waren und Dienstleistungen gesichert hat.

Fazit

Der Bandname kann sowohl im geschäftlichen als auch außergeschäftlichen Bereich geschützt sein. Die Voraussetzungen sind dafür jeweils verschieden. In Streitfällen kann es zu Komplikationen kommen, wenn unklar ist, welche Partei einen Namen schon länger nutzt.

Eine Markenanmeldung kann diese Beweisfrage für eine markenmäßige Benutzung vereinfachen, weil der Zeitpunkt der Anmeldung und damit der Beginn des Markenschutzes festgelegt ist. Es empfiehlt sich, sich zu diesen Fragen und den Voraussetzungen im einzelnen frühzeitig einen Überblick zu verschaffen, um eigene Rechte zu sichern und keine fremden Rechte zu verletzen.

[P.S. – aktueller Fall zum Thema: Gerade unterlag die Band Kraftwerk in einem vielbeachteten und teils belächelten Rechtsstreit einem Dresnder Hersteller, der ein Brennstoffzellen-Ladegerät namens Kraftwerk auf den Markt bringt; Anm.d.Red.; Bericht.]

Euer Feedback

Welche Erfahrungen habt ihr mit eurem Namen bisher gemacht? Alles safe? Und wie sorgt ihr dafür, dass es das wirklich ist? Wir freuen uns auf euer Feedback in den Kommentaren!

Unternehmen

Marcus Remmele Rechtsanwalt

Marken-, Design- und Urheberrecht

Rechtsanwalt in 70174 Stuttgart

Ähnliche Themen

Ich trage einen berühmten Namen

Was ist bei der Wahl des Namens einer Cover- oder Tribute-Band zu berücksichtigen?

veröffentlicht am 18.02.2022

In aller Munde: Wie ihr den geeigneten Bandnamen findet

Aushängeschild mit nachhaltiger Wirkung

In aller Munde: Wie ihr den geeigneten Bandnamen findet

veröffentlicht am 06.08.2019   10

Steuern für Musiker: Das Problem mit Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht

Vorsicht ist geboten

Steuern für Musiker: Das Problem mit Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht

veröffentlicht am 14.05.2019   15

Einen guten Start erwischen: So gelingt euch eine erfolgreiche Bandgründung

Es geht um Kreativität, Spaß, Recht und Psychologie

Einen guten Start erwischen: So gelingt euch eine erfolgreiche Bandgründung

veröffentlicht am 10.01.2018   3

Zehn Punkte zum Urheberrecht: (6-10) Von freier Musik bis zu der Sache mit den Samples

Zwischen Pop und Paragraphen

Zehn Punkte zum Urheberrecht: (6-10) Von freier Musik bis zu der Sache mit den Samples

veröffentlicht am 24.06.2015   41

Newsletter

Abonniere den Backstage PRO-Newsletter und bleibe zu diesem und anderen Themen auf dem Laufenden!