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Nächster Prozess

Ed Sheeran: Copyright-Prozess zu "Thinking Out Loud" geht in nächste Runde

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 25.04.2024

urheberrecht ed sheeran

Ed Sheeran: Copyright-Prozess zu "Thinking Out Loud" geht in nächste Runde

Ed Sheeran (2023). © Annie Leibovitz

Der Prozess wegen einer möglichen Urheberrechtsverletzung von Ed Sheeran geht in die nächste Instanz. Nach Ansicht der Kläger soll "Thinking Out Loud" Elemente von Marvin Gayes "Let´s Get it On" enthalten.

Im Mai 2023 klagten Erben von Ed Townsend, des Co-Produzenten von Marvin Gayes Hit "Let's Get it On", gegen Ed Sheeran, weil dessen Lied "Thinking Out Loud" in Hinblick auf Akkorde und Rhythmus große Ähnlichkeiten mit Gayes Song aufweist. Ihr Ziel war, an den Tantiemen beteiligt zu werden.

Als Hauptargument für die Klage gegen Ed Sheeran erklärten sie, dass er beide Lieder hintereinander und ineinander übergehend auf einem Festival gespielt hat. 

"Gängige Bausteine"

Das Gericht gab Ed Sheeran recht, der argumentierte, dass er sich an gängigen "Bausteinen" der Popmusik bediene, für die niemand ein Urheberrecht beanspruchen könne.

Der zuständige Richter Louis L. Stanton argumentierte in seinem Urteil, dass diese Akkorde bereits in 29 Songs vor der Veröffentlichung von "Let's Get it On" und weitere 23 mal vor der Veröffentlichung von "Thinking Out Loud" erscheinen und stützte damit das Argument von Ed Sheerans Anwalt.

Die Firma Structured Asset Sales LLC (SAS) hält ebenfalls Anteile an Gayes Song und klagte ebenfalls im Mai vergangenen Jahres gegen Ed Sheeran. Das Gericht wies diese Klage allerdings mit Verweis auf das kürzlich gefällte Urteil im Prozess der Erben zurück.

Juristische Fragen

Während die Erben Townsends keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegten, ging SAS in Berufung. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters soll sich der damals zuständige Richter unzulässigerweise eine beim US Copyright-Office hinterlegte Rohfassung der Noten von "Let's Get It On" herangezogen haben. 

Der damals zuständige Richter stellte fest, dass die Kombination aus Akkordfolge und "harmonischem Rhythmus" in Gayes Lied ein "grundlegender musikalischer Baustein" sei, der zu gewöhnlich sei, um urheberrechtlichen Schutz zu verdienen. 

Schwierige Fragen

Das Richtergremium des US-Bundes-Berufungsgerichts schien der Entscheidung des Richters zuzustimmen, stellte aber die Frage, wie zu beurteilen sei, wann eine "Auswahl und Anordnung" von Musikelementen urheberrechtsfähig ist. Eine der behandelten Fragen lautet: "Wenn die beiden oben genannten Elemente (Akkordfolge und "harmonischer Rhythmus") nicht ausreichen, wie viele Elemente müssten vorliegen?"

Sollte das Berufungsgericht der Klage von SAS stattgeben, wird der Prozess gegen Ed Sheeran nochmals neu aufgerollt. Bestätigt das Berufungsgericht das vergangene Urteil, dürften Klagen zu diesem Thema jedoch erstmal vom Tisch sein.

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