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Für höhere Gagen

Gageplus_Hamburg: Neues Förderprogramm für Jazzmusiker startet

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 02.05.2025

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Gageplus_Hamburg: Neues Förderprogramm für Jazzmusiker startet

© cottonbro studio via pexels.com

Ab dem 1. Mai können Jazzmusiker, die in der Hansestadt leben, für Auftritte Zuschüsse von 150 Euro beantragen. Ziel ist eine fairere Bezahlung und die Steigerung der Attraktivität von Hamburg als Kulturstandort.

Das Förderprogramm Gageplus wurde vom Jazzbüro Hamburg e.V. zusammen mit der Behörde für Kultur und Medien (BKM) der Freien und Hansestadt Hamburg entwickelt und folgt auf einen Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft vom Dezember 2024, mit dem die Mittel des Kulturetats um 11 Prozent aufgestockt wurden.

Hilfe für unterbezahlte Musiker

Davon profitiert auch die Hamburger Jazzszene, der ein Fördervolumen von 100.000 Euro für Gageplus zur Verfügung steht. Damit sollen die teilweise sehr niedrigen Gagen der Musiker, die zwischen 50 und 200 Euro pro Konzert (und somit unter der empfohlenen Honoraruntergrenze) betragen, verbessert werden.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien, sagt zum Förderprogramm:

"Mit GAGEPLUS_Hamburg wollen wir den Jazz-Standort Hamburg stärken und die Aufstockung von Gagen über einen selbstverwalteten Fonds testen. Fairere Bezahlungen sind eine Grundlage für eine langfristig lebendige Jazzszene. Auch die zahlreichen Jazz-Locations in der Stadt und Nachwuchskünstler*innen können davon profitieren, wenn es gelingt, dem Jazz eine nachhaltige Zukunftsperspektive in Hamburg zu eröffnen."

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

Am 1. Mai beginnt die Testphase von Gageplus_Hamburg, die bis zum 15. Juni dauern wird. Innerhalb der Testphase können rückwirkend auch Anträge für Gagen aus den Monaten März und April gestellt werden. Danach sollen monatliche Antragsrythmen folgen.

Die Antragsteller müssen ihren Erstwohnsitz in Hamburg haben sowie einen Nachweis der Professionalität oder eine Immatrikulationsbescheinigung für einen Jazzstudiengang besitzen.

Pro Antragsmonat dürfen maximal vier Zuschüsse im Wert von jeweils 150 Euro beantragt werden. Die Zuschüsse gelten nur für Auftrittsgagen von bis zu 200 Euro sowie mit Nachweis für die Höhe der Auftrittsgage.

Eine Vorlage des Gagennachweises ist hier zu finden.

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