Pauschalvertrag ausgelaufen
GEMA und katholische Kirche streiten um Gebühren für Musikveranstaltungen
Zwischen der GEMA und der katholischen Kirche wird um Gebühren für Veranstaltungen gestritten. © Babak Habibi via unsplash.com
Bis Ende 2023 konnte auf kirchlichen Veranstaltungen Musik gespielt werden, ohne diese bei der GEMA anzumelden. Im Gegenzug zahlte der VDD eine jährliche Pauschalsumme an die GEMA.
Der Vertrag umfasste die Nutzung von Musik auf Veranstaltungen wie beispielsweise Gemeindefesten, klassischen Konzerten, Jugendveranstaltungen oder Seniorenabenden. Für Gottesdienste gilt jedoch ein eigener Pauschalvertrag, der nach wie vor in Kraft ist.
Verhandlungen gescheitert
Katholische Gemeinden müssen also seit Anfang des Jahres jede Veranstaltung mit Musik einzeln bei der GEMA melden.
Laut VDD habe die GEMA abe aber in den Verhandlungen klargemacht, dass sie die "konkrete Meldung von Nutzungen" über ihr Online-Portal verlange. Diese "Meldepflicht" einzelner Veranstaltungen bedeute einen "erheblichem Verwaltungsaufwand für die Kirchengemeinden", mit dem er VDD nicht einverstanden sei. Das Ergebnis sei ein vorläufiges Scheitern der Verhandlungen:
"Da die GEMA keine Verlängerung des Pauschalvertrages unter Verzicht auf die Meldepflicht angeboten hat, war trotz intensiver Gespräche bisher keine zufriedenstellende Vereinbarung möglich."
Der VDD befürwortet allerdings eine Fortführung des Pauschalvertrags über kirchliche Veranstaltungen ohne Meldepflicht und strebt einen weiteren Austausch mit der GEMA an.
Die GEMA widerspricht
Johannes Everding, Direktor für Geschäftsentwicklung bei der GEMA widerspricht den Aussagen des VDD in einem Statement:
"Leider zwingt uns die katholische Kirche durch ihre Darstellung in den Medien dazu, unser Credo 'Miteinander sprechen ist besser als übereinander sprechen' zu verlassen".
Laut der GEMA erklärte der VDD überraschend, dass er die "Lizenzkosten für Veranstaltungen mit Musik in katholischen Gemeinden nicht mehr übernehmen werde". Damit habe er den Verhandlungen über eine Fortführung des Pauschalvertrags die Grundlage entzogen.
Aus diesem Grund habe die GEMA das Angebot ihres Onlineportals erweitert, sodass auch kirchliche Gemeinden ihre Veranstaltungen mit Musik einfach anmelden können. Die bisher im Pauschalvertrag gewährten Vergünstigungen würden jedoch auch für die Einzellizenzen erhalten bleiben.
Konträre Positionen
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die GEMA haben hingegen einen Pauschalvertrag für Veranstaltungen für das Jahr 2024 abgeschlossen.
Dieser sieht die Meldung von kirchlichen Veranstaltungen bis 10 Tage nach der Veranstaltung im GEMA-Online-Portal vor. Anders als der VDD hat die EKD die Forderung der GEMA offenkundig akzeptiert.
Ein möglicher Grund für die Forderung der GEMA könnte sein, dass sie genauere Daten über die Veranstaltungen erhalten will, die unter den Pauschalvertrag fallen. Ohne genauere Informationen ist eine sichere Aussage aber nicht möglich.
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