Entlastung des Ehrenamts
Niedersachsen übernimmt GEMA-Gebühren für Vereine
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© Andre Oullet
Wird Musik in der Öffentlichkeit gespielt, werden Lizenzgebühren fällig, die in Deutschland bei der Verwertungsgesellschaft GEMA gezahlt werden müssen. Davon sind auch gemeinnützige, ehrenamtliche Organisationen nicht befreit.
Nachdem bereits Bayern und Thüringen Verträge mit der GEMA eingingen, unterstützt auch das Land Niedersachsen zukünftig die in dem Bundesland ansässigen gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlicher Vereine bzw. Organisationen bei den Gebühren für Musikveranstaltungen.
Stärkung der Vereine
Seit November gilt der neue Vertrag und ermöglicht eine jährliche Kostenübernahme von bis zu vier Veranstaltungen mit Musik pro Verein. Im laufenden Jahr stehen 167.000 Euro zur Verfügung, dem Land zufolge könne diese Summe in den kommenden Jahren bis auf eine Millionen Euro ansteigen.
Mit dem Pauschalvertrag sollen die niedersächsischen Vereine unterstützt werden, da sie gesellschaftliche Funktionen erfüllen, erklärt Daniela Behrens, Ministerin für Inneres Sport:
"Von dieser Vereinbarung profitieren alle Seiten. Die Musikschaffenden, die häufig von ihrer Kunst leben sowie die vielen ehrenamtlich arbeitenden Vereine und Organisationen in Niedersachsen. Ganz besonders möchte ich den großen Stellenwert des Ehrenamtes für unsere Gesellschaft betonen, denn eine starke Demokratie lebt von aktiven Bürgerinnen und Bürgern, die im Sinne des Gemeinwohls mitgestalten."
Dem schließt sich auch Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, an:
"Durch die effiziente, schnelle und digitale Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen im Rahmen der Ausgestaltung der neuen Ehrenamtspauschale können wir nun jährlich mehrere tausend ehrenamtliche Veranstaltungen durch unsere Kooperation unterstützen. Ob Feuerwehrfeste, Jugendhilfe, Schützenfeste oder sonstige soziale Initiativen, Musik bereichert die Vielfalt des Ehrenamtes und stärkt die Strukturen des freiwilligen Engagements in Niedersachsen."
Unter bestimmten Voraussetzungen
Im Rahmen des Vertrags dürfen die Vereine und Organisationen GEMA-lizenzierte Werke über Tonträger und live spielen. Damit die Gebühren übernommen werden, können sich die Organisationen auf einem Onlineportal anmelden und müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
So müssen Veranstaltungen eintrittsfrei sein. Die Veranstaltungsfläche ist zudem auf maximal 500 Quadratmeter begrenzt. Neben der vorherigen Anmeldung muss bei Veranstaltungen mit Live-Musik zudem im Nachhinein eine Setlist mit allen gespielten Liedern eingereicht werden.
Niedersächsische Sportvereine des Landessportbundes sind von den Vereinbarungen ausgenommen – diese erhalten Unterstützung durch einen Vertrag zwischen der GEMA und dem Deutschen Olympischen Sportbund.
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