3 Millionen Euro für das Ehrenamt
Nordrhein-Westfalen entlastet Vereine bei GEMA-Gebühren
© Thiago Borrere Alvim
In NRW ansässige Organisationen und Vereine können die Förderung unabhängig von der rechtlichen Organisationsform in Anspruch nehmen, sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Zudem müssen die Mitarbeitenden dieser Vereine und Organisationen vorwiegend ehrenamtlich tätig sein. Der Vertrag tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und hat ein Gesamtvolumen von drei Millionen Euro.
Vertrag gilt für kostenlose, kleine Veranstaltungen
Die Kostenübernahme gilt für Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld mit einer maximalen Veranstaltungsfläche von 500 Quadratmetern. Der Pauschalvertrag kann für bis zu vier Veranstaltungstage pro Kalenderjahr genutzt werden.
Nordrhein-Westfalen und GEMA versprechen sich eine Entlastung der Ehrenämter und Vereine. Yvonne Pietsch, Lead Commercial Partnerships bei der GEMA, erklärt dazu:
"Mit dem neuen Pauschalvertrag setzen wir gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen ein starkes Zeichen für das Ehrenamt. Musik bringt Menschen zusammen, schafft Gemeinschaft und bereichert das gesellschaftliche Leben vor Ort. Gleichzeitig sorgt die Vereinbarung dafür, dass die Urheberinnen und Urheber der Musik für die Nutzung ihrer Werke angemessen vergütet werden. So schaffen wir spürbare Entlastung für Vereine und stärken zugleich die kulturelle Vielfalt und das ehrenamtliche Engagement in Nordrhein-Westfalen. Wir freuen uns, diesen Weg gemeinsam mit dem Land zu gehen."
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