Entlastung wird fortgeführt
Land Thüringen übernimmt GEMA-Gebühren für Vereine bis 2027
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Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen mit Sitz in Thüringen können seit dem 1. Mai bis Ende 2027 die GEMA-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen jährlich vom Land übernehmen lassen. Die Anmeldung für den Pauschalvertrag erfolgt über das GEMA-Onlineportal.
Für das Jahr 2025 stehen 200.000 Euro zur Verfügung, für die beiden darauffolgenden Jahre jeweils 300.000 Euro.
Fortführung eines Beschlusses der Vorgängerregierung
Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, sagt zum Pauschalvertrag:
"Unsere Vereine sind das Herz unserer Gesellschaft – sie stiften Zusammenhalt und fördern die kulturelle wie soziale Teilhabe quer durch alle Generationen. Die neue Landesregierung erkennt diesen unschätzbaren Wert. Mit dem GEMA Pauschalvertrag senden wir ein klares Signal: Wer sich ehrenamtlich mit voller Kraft für andere einsetzt, den werden wir nicht durch verwaltungsaufwendige oder finanzielle Hürden bremsen. Unser Ziel ist eine lebendige, solidarische Bürgergesellschaft – und diese beginnt vor Ort. Starke Vereine bedeuten ein starkes Thüringen."
Bereits für das Jahr 2024 stellte die damalige Landesregierung 325.000 Euro zur Verfügung, womit von der GEMA erhobene Gebühren für den Einsatz von Musik bei Veranstaltungen gedeckt werden sollten. Als Vorbild diente ein Beschluss in Bayern vom April 2023, der 2024 nochmals erweitert wurde.
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