Unverzichtbare Institutionen
Das müssen Bands und Musiker über Vereine wissen
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Ein Verein ist definiert als Zusammenschluss mehrerer Personen, die ein gemeinschaftliches Ziel verfolgen. Vereine bieten eine Organisationsform, die es ermöglicht, ein Ziel über einen langen Zeitraum hinweg zu verfolgen.
Für den Musikbereich typische Ziele sind beispielsweise Vereine, die
Musik als Kulturgut fördern
Konzerte, Feste und Festivals veranstalten
Spielstätten oder Musikschulen betreiben
Musikschaffende allgemein oder bestimmte Teilgruppen von Musikschaffenden vertreten
Politische Lobbyarbeit für Clubs oder andere Teile der Musikszene betreiben
Sich in der Nachwuchsförderung engagieren
Preise verleihen
Neben "klassischen" Formen wie Blasorchestern, Gesangsvereinen, Chören, Kammermusik- oder Orchestervereinen bestehen vielerorts auch Vereine, die sich für die Förderung von Rock-, Pop- und Jazzmusik einsetzen.
Diese Vereine besitzen häufig ein Netzwerk, das ihnen ermöglicht, Veranstaltungen durchzuführen, gegenseitige Unterstützung zu leisten und Musiker bzw. Bands entsprechend ihrem Vereinszweck zu fördern.
Vereine als Betreiber von Spielstätten
Zahlreiche deutschlandweit bekannte Spielstätten werden als Verein geführt. Dazu zählen beispielsweise das Kulturzentrum Schlachthof in Wiesbaden, der freie Kulturverein Tollhaus in Karlsruhe, das Internationale Kulturzentrum Kampnagel in Hamburg, das Kulturzentrum Faust in Hannover, das Kulturzentrum E-Werk in Erlangen, das Kulturzentrum Lagerhaus in Bremen, das Kulturzentrum Z-Bau in Nürnberg, die Brotfabrik in Frankfurt am Main und das Kulturzentrum Merlin in Stuttgart.
Vereine als Veranstalter von Konzerten und Festivals
Vereine sind häufig als Konzertveranstalter aktiv - und zwar genreübergreifend. In der Pop- und Rockmusik finden sich ebenso Vereine als aktive Konzertveranstalter wie in Bereichen wie Blasmusik, Chorkonzerte, Klassische Musik und Jazz.
Viele kleine, aber auch einige große Festivals werden von Vereinen veranstaltet. Dazu zählt mit dem Fusion Festival in Mecklenburg-Vorpommern, das vom Kulturkosmos Müritz e.V. veranstaltet wird, auch eines der größten deutschen Festivals. Weitere Beispiele für solche Festivals sind das Open Flair in Eschwege oder das Sound of the Forest Festival im Odenwald.
Vereine als Förder- oder Lobbyorganisationen
Staatliche oder teilweise staatliche Förderorganisationen geben sich häufig ebenfalls eine Vereinsstruktur. Beispiele sind die Landesarbeitsgemeinschaft Musik NRW, der Verband für Popkultur in Bayern, die Landesarbeitsgemeinschaft Rock & Pop in Rheinland-Pfalz und viele weitere.
Im Clubbereich sind LiveKomm und BDKV ebenso als Verein organisiert wie die Clubcommission Berlin oder das Clubkombinat in Hamburg. Auch in anderen Bereichen der Musikwelt finden sich Vereine: Der Deutsche Musikrat ist ebenso als Verein organisiert wie der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT), die Society of Music Merchants (SOMM) oder PRO Musik, der Verband freier Musikschaffender.
Wer darf Vereine gründen?
Das Recht, Vereine zu gründen, ist ein in Art. 9 Grundgesetz festgelegtes Recht aller deutschen Staatsbürger.
Es existieren sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene Vereine. Beiden gemeinsam ist, dass ihre Haupttätigkeit nicht wirtschaftlicher Natur sein darf.
Wie gründet man einen Verein?
Eingetragene Vereine (e. V.) müssen von mindestens sieben Personen gegründet werden. Die Ergebnisse der Gründungsversammlung müssen in einem Protokoll festgehalten werden, das neben Ort und Datum der Versammlung auch den Inhalt der Beschlüsse und die Angaben zur Wahl des Vorstands enthält. Dem Vorstand können eine oder mehrere Personen angehören.
Außerdem benötigt der Verein eine Satzung, die mindestens von den sieben Gründungsmitgliedern zu unterzeichnen ist. Hinsichtlich des Inhalts der Satzung legt § 57 BGB fest:
"Die Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll.
Der Name soll sich von den Namen der an demselben Orte oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine deutlich unterscheiden."
§ 58 BGB bestimmt, dass die Satzung Bestimmungen über den Eintritt und Austritt der Mitglieder, über Mitgliedsbeiträge, die Bildung des Vorstands und über Form und Voraussetzungen der Berufung der Mitgliederversammlung sowie der Festhaltung der Beschlüsse enthalten soll.
Wie ist ein Verein organisiert?
Der eingetragene Verein ist eine seit langem etablierte Organisationsform mit klaren Regeln. Als juristische Person kann er beispielsweise Gebäudeeigentum besitzen und klagen oder verklagt werden. Weder Vorstand noch Mitglieder haften für den Verein.
Ein Verein ist grundsätzlich demokratisch organisiert, das entscheidende Organ ist die Mitgliederversammlung. Da diese aber in der Regel nur einmal im Jahr einberufen wird, ist der Vorstand in der Regel hingegen für das Tagesgeschäft zuständig.
Der eingetragene Verein muss vom Vorstand beim Amtsgericht in das Vereinsregister eingetragen werden. Die Unterschriften in der Anmeldung müssen notariell beglaubigt werden. Die Gründungskosten sind gering, ein Mindestkapital wird nicht benötigt.
Der nicht-eingetragene Verein
Eine Gesetzesänderung Anfang 2024 hat nicht eingetragene und eingetragene Vereine weitgehend einander gleichgestellt. Einige Unterschiede bestehen dennoch: Zur Gründung eines nicht eingetragenen Vereins reichen zwei Erwachsene aus.
Die Satzung eines nicht eingetragenen Vereins muss keinen formellen Anforderungen genügen. Der nicht eingetragene Verein ist keine juristische Person und daher auch nicht im Vereinsregister eingetragen.
Allerdings haften die unmittelbar Handelnden mit ihrem Privatvermögen, sofern der nicht eingetragene Verein ein Rechtsgeschäft mit einem Dritten abschließt. Wie beim e. V. haften allerdings die Mitglieder nicht für Verbindlichkeiten des Vereins.
Die Sache mit der Gemeinnützigkeit
Sowohl eingetragene wie nicht eingetragene Vereine können gemeinnützig sein. Die Gemeinnützigkeit ist eine Kategorie des Steuerrechts und hat mit der Eintragung nichts zu tun. § 52 AO definiert Gemeinnützigkeit folgendermaßen:
"Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern."
Ein solcher gemeinnütziger Zweck ist die Förderung von Kunst und Kultur. Ob ein Verein einen gemeinnützigen Zweck verfolgt, entscheidet das Finanzamt.
Ein gemeinnütziger Verein hat verschiedene steuerliche Vorteile. Beispielsweise muss er für seine gemeinnützige Arbeit weder Körperschafts- noch Gewerbesteuer zahlen. Zudem kann der Verein Spendenbescheinigungen ausstellen, so dass Mitglieder oder Spender ihre Zuwendungen von der Steuer absetzen können. Häufig ist die Gemeinnützigkeit auch eine Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln.
Wirtschaftliche Vereine
Von eingetragenen oder nicht-eingetragenen Vereinen unterscheidet sich der sog. wirtschaftliche Verein. Der Zweck des wirtschaftlichen Vereins besteht in der Durchführung einer Geschäftstätigkeit, also in der Erzielung von Einnahmen und deren Verteilung an die Mitglieder.
Da für die Geschäftstätigkeit im Allgemeinen eine Vielzahl von Rechtsformen (GbR, GmbH, AG, KG etc.) zur Verfügung stehen, kann ein wirtschaftlicher Verein seine Rechtsfähigkeit nur durch Verleihung einer staatlichen Behörde erlangen. Im Musikbereich sind wirtschaftliche Vereine vor allem unter den Verwertungsgesellschaften vertreten. So ist die GEMA ebenso ein wirtschaftlicher Verein wie die VG Musikedition.
Wer hat das Sagen im Verein?
Obwohl die Mitgliederversammlung das entscheidende Organ eines Vereins ist, kommt es nur selten vor, dass sie sich gegen den amtierenden Vorstand stellt oder diesen sogar abwählt. Die meisten Kultur- oder Musikvereine unterscheiden sich komplett von Sportvereinen, deren teilweise hitzigen Mitgliederversammlungen aufgrund der hohen Mitgliederzahlen in Messehallen durchgeführt werden müssen.
Die Arbeit von Kulturvereine ist in der Regel bei den Mitgliedern weit weniger kontrovers. Wichtiger ist daher, dass der Vorstand sich über die grundsätzliche Arbeit und Ausrichtung des Vereins einig ist.
Die ehrenamtliche Vereinsarbeit erfordert viel Engagement vonseiten des Vorstands bzw. der aktiven Vereinsmitglieder. In der Regel handelt es sich dabei um eine kleine Gruppe von 5-10 Personen, die den Verein tatsächlich am Leben erhält.
Herausforderungen der Vereinsarbeit
Alle Vereine stehen vor der Aufgabe, genug Spenden oder öffentliche Gelder einzuwerben, Partnerschaften zu schließen und Mitglieder zu gewinnen, um die Vereinsarbeit auf eine solide wirtschaftliche Grundlage zu stellen.
Besteht ein Verein einige Jahrzehnte, stellt sich das Problem, die Dauerhaftigkeit seiner Arbeit sicherzustellen, wenn diejenigen, die den Verein gegründet haben, die Vereinsarbeit nicht mehr leisten können oder wollen. Kulturvereine müssen frühzeitig in den Nachwuchs investieren, denn wenn die Gründergeneration abtritt, droht ansonsten das Aus für den Verein.
Sicherlich existieren prestigeträchtige Vereine, die es im Verlauf von Jahrzehnten geschafft haben, sich dem wandelnden Zeitgeist anzupassen. Allerdings ist die Existenz anderer Arten von Musikvereinen aufgrund des mangelnden Nachwuchses oder aufgrund des sich verändernden Zeitgeistes bedroht – man denke nur an die vor einigen Jahrzehnten weit verbreiteten Männergesangvereine.
Große gesellschaftliche Bedeutung
Aufgrund ihrer vielfältigen Rollen in der Musikszene sind Musikvereine ein zentraler Bestandteil des kulturellen Lebens. Sie bewahren musikalische Traditionen, fördern ganz unterschiedliche Genres und bieten Musikerinnen und Musikern Plattformen für Auftritte und Weiterentwicklung. Besonders wichtig ist ihre Rolle in der Nachwuchsförderung.
Gleichzeitig leisten Musikvereine einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung, Persönlichkeitsentwicklung und lokalen Wirtschaft, etwa durch Festivals und Konzerte. Vereine dienen auch als Mittel der Interessenorganisation von Musikschaffenden bzw. als Instrument staatlicher Musikförderung. Sie sind daher auf allen Ebenen der Musikkultur vertreten – und schlichtweg unverzichtbar.
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