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Dreiteilige Artikelreihe liefert Basiswissen zum Steuerrecht

Steuern für Musiker. Teil 3: Die Band als Kapitalgesellschaft

Tipps für Musiker und Bands von Theo Müller
veröffentlicht am 24.08.2015

steuern berufswelt musikbusiness

Steuern für Musiker. Teil 3: Die Band als Kapitalgesellschaft

In dieser dreiteiligen Artikelreihe beleuchten wir das Thema "Steuern fuer Musiker" (Foto: Das Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin). © BMF/Hendel

Im letzten Teil unserer Serie zum Thema Steuern für Musiker werfen wir einen Blick auf das Gegenstück zur Personengesellschaft: Ihr erhaltet einen Überblick zur Band als Kapitalgesellschaft und wie es sich dabei steuerlich für euch verhält.

Teil 1 lesen: Die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer

Teil 2 lesen: Die Band als GbR

Bitte beachtet: Ihr werdet nicht um einen professionellen Steuerberater herum kommen, wenn ihr in der Praxis als "Firma" agiert. Gerade das Thema Kapitalgesellschaft ist sehr komplex und birgt viele Fallstricke, die Laien nicht so einfach durchschauen können. Vor allem aber sollte euch dieser bürokratische Aufwand nicht von euer Musik ablenken! Einige Grundlagen und Tipps, was ihr mit euerem Steuerberater besprechen solltet, erfahrt ihr hier:

Die Kapitalgesellschaft

Bevor wir uns mit den steuerlichen Eigenarten im Detail beschäftigen, stellt sich erst einmal die Frage…

► Was ist eine Kapitalgesellschaft, welche Form solltet ihr wählen und warum überhaupt?

Unter einer Kapitalgesellschaft versteht man eine Gruppe von Handelsgesellschaften (GmbH, UG, KG, AG usw.), bei der die Beteiligung mit Geld der einzelnen Teilhaber im Vordergrund steht. Die Kapitalgesellschaft ist auch eine so genannte "juristische Persönlichkeit". Das heißt, eine Kapitalgesellschaft darf – quasi wie jeder "normale" Mensch – Geschäfte abschließen, kann aber dementsprechend auch verklagt oder anderweitig belangt werden.

Eine Kapitalgesellschaft hat ihren Fokus auf dem eingesetzten Kapital und, was wohl das wichtigste ist, unterscheidet sich zur Personengesellschaft vor allem in der Frage, wie die Haftung funktioniert.

Im Rahmen einer Kapitalgesellschaft ist oft von Gesellschaftern die Rede. Gesellschafter sind die Leute, die Geld (Kapital) in die Gesellschaft eingebracht haben. Diesen Gesellschaftern gehört dann die Kapitalgesellschaft und sie können zu ihren Anteilen über sie bestimmen. Also wer mehr bezahlt, hat auch mehr zu sagen.

Wenn ihr eure Band also als Kapitalgesellschaft gründet, dann ist einer der wichtigsten Punkte, der zu klären ist, wer wie viel einbringt. Übrigens muss das nicht unbedingt Geld sein. Auch die Instrumente, Equipment und andere Dinge, die ihr mit in die Band einbringt, können entsprechend dem aktuellen Zeitwert dieses Kapital sein.

Die Vorteile einer Kapitalgesellschaft

Wie eben schon erwähnt unterscheidet sich die Kapitalgesellschaft vor allem bei der Haftung von der Personengesellschaft. Die persönliche Haftung der Gesellschafter ist auf den als Kapital eingebrachten Wert beschränkt.

Unter Haftung ist vor allem das finanzielle Risiko zu verstehen, welches die Gesellschaft treffen kann. Das kann sein, wenn ihr euch mit der Band überschuldet, Verträge nicht einhaltet und dann daraus Strafe zahlen müsst oder ähnliches. Wenn ihr kriminelle Dinger mit der Band dreht, dann seid ihr nach wie vor persönlich dran. Auch wenn ihr grob fahrlässig die Band in die Pleite fahrt, kann euch das nach wie vor persönlich treffen. Wenn ihr mit der Band einen größeren Kredit aufnehmen wollt, um euch zum Beispiel bessere Instrumente zu kaufen, dann müsst ihr damit rechnen, dass die Bank auch eine persönliche Sicherheit von euch will. Die Band als Gesellschaft selber müsste sonst über die nötigen Sicherheiten verfügen. So nett das mit der persönlich beschränkten Haftung erstmal klingt, ist es dann doch nicht in der Praxis. Tatsächlich ist dieser Punkt für den üblichen Band-Geschäftsalltag nicht sonderlich wichtig.

Schon wichtiger ist die einfache Übertragbarkeit einzelner Geschäftsanteile der Band als Kapitalgesellschaft. Wenn ihr zum Beispiel einen Besetzungswechsel in der Band habt und euren Bassisten austauscht, dann müsste bei der Personengesellschaft erstmal eine neue GbR gegründet werden, bestehend aus der neuen Zusammensetzung. Bei der Kapitalgesellschaft hingegen müsste der alte Bassist dem neuen seinen Anteil übertragen, also verkaufen. Das kann auch symbolisch für 1 Euro passieren. Aber Achtung! Sowas kann richtig teuer werden, da so eine Übertragung von Anteilen hohe Gebühren verursacht.

Der nächste Vorteil ist die unbeschränkte Lebensdauer einer Kapitalgesellschaft. Sollte nämlich ein Mitglied einer Personengesellschaft sterben, oder alle, ist die Personengesellschaft weg und es müsste je nach dem wieder eine neue gegründet werden. Auch ist es möglich euch Investoren ins Boot zu holen, die eure Band finanziell unterstützen und dafür dann an der Band beteiligt sind. Das kann euch mehr Startkapital bringen, doch gebt ihr damit auch ein gewisse Kontrolle ab. Ob es für euch Sinn macht, kommt wie immer auf euren individuellen Einzelfall an.

Letzter, vor allem für schon erfolgreiche Bands wichtiger Vorteil, ist, dass ihr einen Fremden als Geschäftsführer für die Band suchen könnt. Ihr könnt euch sozusagen euren eigenen Chef einstellen. Das klingt jetzt zwar erst mal komisch, aber es kann ab einer gewissen Größe sinnvoll sein, euch jemanden einzustellen, der sich um alle Angelegenheiten rund euer Geschäft kümmert, während ihr in der Doppelrolle als Angestellte Musiker und bestimmende Gesellschafter trotzdem die Zügel in der Hand haltet, aber euch eben vor allem um eure Musik kümmern könnt.

Nachteile einer Kapitalgesellschaft

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft unterliegt bestimmten Formvorschriften und ist kostenpflichtig. Dazu gehört auch ein Eintrag in das Handelsregister. Auch sonst ist der Aufwand deutlich höher als bei der guten alten Personengesellschaft. Es werden also deutlich höhere Kosten und ein deutlich höherer Organisationsaufwand auch euch zukommen.

Eine Band als Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR) zu gründen ist einfach und schnell gemacht, die Kapitalgesellschaft ist dagegen etwas komplexer – aber auch beständiger und sicherer.

Um so mehr Bandmitglieder und um so mehr Geld im Spiel sind, desto mehr lohnt sich die Kapitalgesellschaft. Aber wie immer kommt es auf euren individuellen Fall an, bei dem ihr in Ruhe alle für euch persönlich wichtigen Vor- und Nachteile abwägen müsst.

Auch wenn ihr selber noch ein Label oder Verlag gründen wollt, um eure Musik darüber zu vermarkten und zu vertreiben, kann die Kapitalgesellschaft Sinn machen. Umso komplexer und weitreichender euer Vorhaben wird und um so mehr Personen daran beteiligt werden sollen, um relevanter könnte für euch die Kapitalgesellschaft werden.

Welche Kapitalgesellschaften sind sinnvoll?

Theoretisch könntet ihr sogar eine Aktiengesellschaft gründen und mit eurer Band an die Börse gehen. In der Regel wird das aber unpraktisch sein, also schauen wir uns nur die Gesellschaftsarten an, die für eine Band Sinn ergeben:

► GmbH und UG

Für euch als Band sind eigentlich nur die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die UG (Unternehmergesellschaft) interessant. Genau genommen ist eine UG auch nur eine kleine GmbH, da fast alle gesetzlichen Regelungen einer GmbH auch auf eine UG zutreffen.

Der Unterschied zwischen GmbH und UG sind nur das für die Gründung nötige Grundkapital. Bei der GmbH müssen gleich 25.000 Euro eingebracht werden, bei der UG theoretisch 1 Euro. Die UG muss dann jedes Jahr vom Gewinn 25% zurücklegen, bis sie damit auf die 25.000 Euro kommt und eine richtige GmbH wird.

Die Gründung mit 1 Euro ist nur deshalb theoretisch, da allein schon die Gründungskosten so um die 300 Euro betragen und wenn wirklich nur mit einem Euro gegründet würde, die UG auch gleich wieder pleite wäre. Das Gute an der UG ist, dass sie relativ einfach und günstig mit einem sogenannten Musterprotokoll zu gründen ist. Aber Vorsicht, sollte dann eine Änderung an der UG gemacht werden, die außerhalb dieses Musterprotokolls stattfindet, dann wird das gleich sehr teuer, da hier dann die selben Kosten wie für eine richtige GmbH angesetzt werden.

Zur Gründung einer UG oder GmbH gehört neben einem Notarbesuch auch die Anmeldung eines Gewerbes, beides Dinge die ihr bei der Band als GbR auch nicht erledigen müsst.

Abschließend ist es zu empfehlen erst einmal als normale GbR mit der Band zu starten und dann, wenn es um richtiges Geld geht und euer vorhaben komplexer wird, im Detail zu überlegen ob ihr den Sprung in die Kapitalgesellschaft wagen wollt.

Steuerliche Betrachtung

Als Kapitalgesellschaft wird erst einmal nur die Gesellschaft an sich besteuert. Im Gegensatz zur Personengesellschaft seid ihr persönlich erst mal außen vor. Was eure persönliche Steuererklärung angeht, wird erst der Gewinn der Kapitalgesellschaft besteuert, wenn der an euch als Gesellschafter ausgeschüttet wurde. Solang es noch keinen Gewinn gibt, von dem ihr auch etwas abbekommt, macht sich das für euch persönlich auch steuerlich nicht bemerkbar.

Aber natürlich wollt ihr ja Gewinn machen. Dieser Gewinn wird dann in eurer persönlichen Steuererklärung als Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgeführt und mit euren sonstigen Einkünften, zum Beispiel aus eurem normalen Job, zusammen gerechnet.

Aus einer Kapitalgesellschaft könnt ihr euch natürlich auch ein regelmäßiges Gehalt ausbezahlen lassen, also ihr seid gleichzeitig Gesellschafter aber auch Angestellte euer Band. Das kann durchaus Sinn ergeben, wenn ihr schon über das Jahr verteilt ein festes Gehalt aus der Band haben wollt und alle weiteren Vorteile aus einem festen Arbeitsverhältnis (Sozialversicherung etc.) nutzen wollt. Der Gewinn aus der Kapitalgesellschaft wird in der Regel am Ende des Geschäftsjahres ausgeschüttet, solange würdet ihr sonst ohne Geld da stehen.

Für die Steuererklärung der Kapitalgesellschaft ist es anzuraten euch direkt nach der Gründung mit einem Steuerberater zusammen zu setzen und die Details abzuklären. Dazu gehört auch, in welcher Form ihr die Rechnungen etc. eventuell schon selber verbuchen könnt, so dass der Profi dann am Ende des Jahres übernehmen kann.

Damit ihr aber im Groben versteht, was dabei steuerlich so abläuft, gibt es hier zum Abschluss noch einen kleinen Überblick über das Steuersystem für Kapitalgesellschaften:

► Die Kapitalgesellschaft zahlt Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag.

Die Körperschaftsteuer ist quasi das, was Einkommensteuer für den normalen Menschen ist, nur eben für die Kapitalgesellschaft als juristische Person.

Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben, in der das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. So hat jede Gemeinde es selber in der Hand die Höhe der Gewerbesteuer zu bestimmen. Wenn eure Bandmitglieder in verschieden Gemeinden wohnen, solltet ihr mal checken, wie hoch da jeweils die Gewerbesteuer ist und dann da wo sie am günstigsten ist das Gewerbe anmelden. Das kann Geld sparen und als Band seid ihr in der Regel nicht unbedingt fest an einen Ort gebunden. Auch solltet ihr bei der Wahl des Standortes darauf achten, dass ihr von dort nicht so schnell wieder umzieht, weil auch das kann wieder bei der Ummeldung ordentlich Gebühren kosten.

Bei dem ganzen Papierkram dafür lasst ihr euch am besten von einem Finanzbuchhalter und Steuerberater helfen. Gerade bei einer Kapitalgesellschaft sind die Regelungen dafür noch etwas strenger und komplizierter, als sie es sowieso schon sind.

Aber zumindest solltet ihr jetzt wissen was auf euch zu kommt und vor allem abschätzen können, ob die Kapitalgesellschaft für eure Band Sinn macht oder nicht!

Euer Feedback

Habt ihr noch Fragen zu Thema Steuern für Bands? Wir wollen nach Abschluss der dreiteiligen Artikelserie versuchen, die offenen Fragen aufzugreifen und – falls möglich – zu beantworten. Bitte beachtet, dass wir dabei auf konkrete Einzelfälle nicht eingehen dürfen!

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