Teilerfolg
Gericht weist Klage gegen US-Rapperin Lizzo ab – aber der Fall ist noch nicht erledigt
Lizzo (2023). © ABDM
Im August 2023 reichten ehemalige Mitarbeiterinnen eine Zivilklage gegen Sängerin Lizzo ein. Die Anschuldigungen beinhalteten unter anderem "sexuelle, religiöse und rassistische Belästigung, Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung".
Nach kurzer Funkstille wies Lizzo diese Anschuldigungen auf Instagram zurück und bezeichnete sie als "sensationslüsterne Geschichten".
Zahlreiche Vorwürfe
Im September 2023 reichte eine weitere ehemalige Mitarbeiterin der Sängerin, die Modedesignerin Asha Daniels, ebenfalls Klage ein. Lizzo und ihr Team würden ein "rassistisches und sexualisiertes" Arbeitsumfeld schaffen.
Daniels beschuldigte Lizzos Firma "Big Grrrl Big Touring", Lizzo und ihre Tourmanagerin Carlina Gugliotta verschiedener Verstöße sowohl gegen das US-Bürgerrechtsgesetz (US Civil Rights Act), das Diskriminierung am Arbeitsplatz verbietet, als auch gegen das Gesetz für Menschen mit Behinderungen (Americans With Disabilities Act).
Viel Drama
Im Dezember 2023 beantragten Lizzos Anwälte die Abweisung der Klage. Daniels habe ihre Arbeit nicht sachgemäß ausgeführt, oder sei gar nicht erst erschienen und sei entlassen worden, nachdem sie am Tag von Lizzos Paris Show "ihren Posten verlassen" habe.
Ende März 2024 äußerte sich Lizzo erneut in einem Instagram-Post und kündigte an: "Ich höre auf". Sie erklärte, der Grund dafür sei, dass sie wegen ihres Charakters und ihres Aussehens angegriffen werde und Lügen über sie verbreitet würden.
Seitdem veröffentlichte Lizzo keine neue Musik, auf Instagram ist sie allerdings nach wie vor ziemlich aktiv.
Klage gegen Lizzo abgewiesen
Im Dezember 2024 entschied der zuständige US-Bundesrichter zugunsten der Sängerin. Weder Lizzo noch die Tourmanagerin Gugliotta seien als Arbeitgeber anzusehen und könnten daher nicht verklagt werden. Nur "Big Grrrl Big Touring" als Firma könne für eventuelle Verstöße zur Rechenschaft gezogen werden.
Außerdem entschied das Gericht, dass Verstöße gegen US-Gesetze, die während einer Tour auf europäischen Boden begangen worden seien, nicht nach US-Recht verfolgt werden können, da dieses dort keine Gültigkeit hat.
Anwalt Ron Zambrano, der die Klägerin vertritt, erklärte bereits seine Absicht, das Verfahren gegen "Big Grrrl Big Touring" weiterzuführen.
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