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Aber so gut wie kein Schadensersatz

Gibson siegt erneut gegen Dean Guitars im Streit um Gitarrenmodelle

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 25.03.2025

gibson dean guitars

Gibson siegt erneut gegen Dean Guitars im Streit um Gitarrenmodelle

© Regina Tommasi via pexels.com

Gibson gewinnt einen zweiten Prozess im Markenrechtsstreit mit Dean Guitars, könnte aber möglicherweise die Markenrechte für die ES-Korpusformen verlieren. Der Erfolg des Gitarrenherstellers ist also keineswegs ungetrübt, zumal der Schadensersatz marginal ausfällt.

Der neue Prozess war nötig, nachdem Armadillo, die Muttergesellschaft von Dean Guitars, gegen das erste Urteil Berufung eingelegt hatte. Das Berufungsgericht ordnete einen neuen Prozess an, dessen Ergebnis jetzt vorliegt.

Ähnliches Ergebnis

Das Ergebnis des zweiten Prozesses unterscheidet sich aber nicht fundamental von dem des ersten. Nach dem Urteil der Geschworenen hat Armadillo das Design die Gibson-Marken V, Explorer und SG Body Shape sowie die Gibson-Wortmarke Hummingbird rechtwidrig nachgeahmt.

Neben der einfachen Markenrechtsverletzung wurde Armadillo auch des Verkaufs oder der Vermarktung von Nachahmungen der Gibson-Korpusformen Flying V, Explorer und SG sowie der Wortmarken Flying V und Hummingbird für schuldig befunden.

Ein glanzloser Sieg für Gibson

Die Geschworenen haben allerdings entschieden, dass Armadillo Gibson nur einen US-Dollar Schadenersatz zahlen muss. Als Grund nennt die Jury, dass Gibson bei allen Markenverletzungen zu lange untätig geblieben sei und Armadillo/Dean Guitars viel früher hätte verklagen müssen. 

So stellte die Jury fest, dass Dean bereits 1976 und 1977 – in den ersten beiden Jahren des Bestehens des Unternehmens – Produkte unter Verwendung der Marken Explorer und Flying V verkauft hat.

Es dauert aber mehr als vierzig Jahre, bis Gibson dagegen vorging. Gibson erklärt dazu, dass es dem Unternehmen nie um Geld gegangen sei:

"In diesem Fall ging es um den Schutz von Gibsons Innovationsgeschichte und geistigem Eigentum, nicht ums Geld. Es ging um den Schutz amerikanischer Innovation und musikalischer Entwicklung. Wir freuen uns außerordentlich über die zweite Entscheidung des Gerichts zu unseren Gunsten, die die Angeklagten nicht nur der Markenrechtsverletzung, sondern auch der Produktfälschung für schuldig befand. Die Entscheidung der Jury unterstreicht die Gültigkeit und Stärke von Gibsons geistigen Eigentumsrechten und bestätigt, dass seine Gitarrenformen, darunter Flying V, Explorer und SG, weiterhin geschützte Marken sind."

Verliert Gibson die Markenrechte für ES?

Eine bedeutende Neuerung gab es im Prozess aber sehr wohl. Im neuen Prozess stellten sie fest, dass die Marke ES schon seit dem Jahr 1996 eine Gattungsbezeichnung ist und die Marke daher gelöscht werden sollte. Es ist unklar, ob Gibson gegen diese Entscheidung Berufung einlegt.

Die finanziellen Folgen des jüngsten Geschworenenurteils stehen noch nicht fest. Im Jahr 2022 wurde Dean angewiesen, die Vermarktung und den Verkauf aller rechtsverletzenden Produkte einzustellen und zusätzlich 4000 US-Dollar Schadensersatz zu zahlen. Armadillo wurde außerdem zur Zahlung von 160.000 US-Dollar an Gibsons Anwaltskosten verurteilt. 

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