Ende eines langen Rechtsstreits
Jimi-Hendrix-Katalog: Gericht weist Millionen-Forderung ehemaliger Bandkollegen-Erben ab
Jimi Hendrix. © Chuck Boyd Authentic Hendrix LLC
Ein Londoner Gericht hat die Urheberrechtsansprüche der Erben zweier früherer Bandmitglieder von Jimi Hendrix zurückgewiesen und damit einen langjährigen Streit um Tantiemen entschieden.
Die Hinterbliebenen von Bassist Noel Redding und Schlagzeuger Mitch Mitchell hatten versucht, Ansprüche auf Einnahmen aus dem Hendrix-Katalog – insbesondere aus Streaming-Erlösen – geltend zu machen. Strittig waren die Tantiemen aus den Musikaufnahmen (Masterrechte), nicht aus den Verlagsrechten.
Eindeutige Regelungen
Richter Edwin Johnson vom britischen High Court stellte jedoch klar, dass ein Aufnahmevertrag aus dem Jahr 1966 die Rechte eindeutig den damaligen Produzenten zuschrieb. Demnach hätten Michael Jeffery und Chas Chandler das weltweite Copyright an sämtlichen Aufnahmen der Band erhalten – ohne zeitliche oder geografische Einschränkungen.
Das Urteil bezeichnete die vertraglichen Regelungen als "klar und eindeutig". Eine zentrale Klausel habe unmissverständlich festgelegt, dass die Produzenten sämtliche Rechte an den Tonaufnahmen besitzen.
Infolge späterer Vereinbarungen nach Hendrix’ Tod im Jahr 1970 seien diese Rechte schließlich auf die Hendrix-Nachlassverwaltung "Experience Hendrix" übergegangen, die heute von Jimis Adoptiv-Schwester Janie Hendrix geleitet wird.
Zusätzlich scheiterten die Ansprüche laut Gericht aus zwei weiteren Gründen: Frühere außergerichtliche Einigungen aus den 1970er-Jahren sowie eingestellte Verfahren in den USA verhinderten, dass die Erben von Noel Redding und Mitch Mitchell diese Forderungen ein weiteres Mal geltend machen können. Das vollständige Urteil ist hier.
Gerechtigkeit vs. Recht
Die Klage war Teil eines komplexen transatlantischen Rechtsstreits mit Sony Music und der Hendrix-Erbverwaltung. Hintergrund war unter anderem ein Schreiben aus dem Jahr 2021, in dem die Erben von Noel Redding und Mitch Mitchell Millionenbeträge aus Streaming-Erlösen geltend machte.
Die Entscheidung schafft Klarheit über die Eigentumsverhältnisse am Hendrix-Katalog. Trotz der vom Gericht anerkannten schwierigen finanziellen Situation der 2003 und 2008 verstorbenen Musiker betonte der Richter, dass Fragen der Fairness bei der Auslegung des Vertrags nur eine begrenzte Rolle spielten.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie Verträge Musikschaffende weit über ihren Tod hinaus binden können, vor allem im anglo-amerikanischen Recht, das – im Gegensatz zum deutschen Recht – auch den vollständigen Verkauf des Copyrights kennt. Durch den Verkauf ihres Copyrights haben Mitchell und Redding dafür gesorgt, dass weder sie noch ihre Erben an den Millionen-Tantiemen beteiligt werden, die die Aufnahmen des Jimi Hendrix Experience bis heute erzielen.
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veröffentlicht am 12.02.2025 4