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Erfolg für die Erben von Noel Redding und Mitch Mitchell

Prozess um Tantiemen für die Musik von Jimi Hendrix soll Ende 2025 starten

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 12.02.2025

jimi hendrix urheberrecht

Prozess um Tantiemen für die Musik von Jimi Hendrix soll Ende 2025 starten

Jimi Hendrix. © Chuck Boyd Authentic Hendrix LLC

Sony Music ist mit dem Versuch gescheitert eine Klage der Erben von Noel Redding und Mitch Mitchell wegen ausstehender Tantiemen für die Musik von The Jimi Hendrix Experience abweisen zu lassen. Der Fall wirft u.a. die Frage auf, ob einmal getätigte Tantiemen-Abtretungen nach britischem Recht unbegrenzt gültig sind.

Von 1966 bis 1969 bildete der legendäre Gitarrist Jimi Hendrix gemeinsam mit den Musikern Noel Redding und Mitch Mitchell die Band The Jimi Hendrix Experience. Innerhalb der drei Jahre erschienen drei Alben, die einen Großteil der Songs hervorbrachten, mit denen Jimi Hendrix bis heute assoziiert wird.

Drei Jahre nach Hendrix' Tod, der 1970 verstarb, unterzeichneten Redding und Mitchell eine Vereinbarung, in der sie sowohl auf sämtliche Rechtsansprüche an den Werken der Band als auch auf die entsprechenden Tantiemen verzichteten. Im Gegenzug erhielten sie eine finanzielle Entschädigung. Redding verstarb 2003, Mitchell im Jahr 2008.

Reddings und Mitchells Erben klagen

Im Jahr 2021 klagten die Erben von Redding und Mitchell jedoch vor einem britischen Gericht gegen das von Hendrix' Erben geführte Unternehmen Experience Hendrix und gegen das Label Sony, das die Musik der Band inzwischen veröffentlicht. Die Erben behaupteten, Rechte an den drei Alben der Jimi Hendrix Experience zu besitzen, weshalb ihnen mehrere Millionen US-Dollar an Tantiemen zustünden.

Sony Music versuchte zunächst, die Klage mit dem Argument abzuweisen, dass nicht britische, sondern US-amerikanische Gerichte für diesen Fall zuständig seien, scheiterte mit diesem Argument jedoch.

Sony scheitert mit weiterem Argument

Sony Music behauptete außerdem, dass nach britischem Recht alle Ansprüche auf das Vermögen der Band innerhalb von sechs Jahren nach deren Auflösung, also spätestens bis 1975, geltend gemacht werden müssten. Damit seien die Forderungen der Angehörigen bereits verjährt.

Auch dieses Argument lehnte das Gericht ab, da es in diesem Fall nicht um das Vermögen der Band gehe, sondern um mögliche Urheberrechtsverletzungen.

Änderungen im Urheberrecht

Seitdem die Alben der Jimi Hendrix Experience veröffentlicht wurden, wurde das Urheberrecht mehrfach reformiert. Sony hatte zunächst argumentiert, die Urheberrechtsreformen beträfen die Werke der Band nicht, da sie aufgrund der Vereinbarung von 1970 nicht gälten.

Das Gericht lehnte dieses Argument allerdings ebenfalls ab: Das neue Urheberrecht gelte für alle Veröffentlichungen vor der Reform – und beziehe somit auch die Werke der Band mit ein.

Prozess ab Dezember

Da Sonys Antrag auf Abweisung der Klage erfolglos blieb, entschied das Gericht, dass der Prozess im Dezember 2025 beginnen soll.

Der Fall ist deshalb von breitem Interesse, weil es um die grundsätzliche Frage geht, ob eine Abtretung von Tantiemen für alle Zeiten Bestand hat, auch wenn das Urheberrecht sich seitdem grundsätzlich geändert hat und wesentlich künstlerfreundlicher geworden ist.

Zudem konnten Redding und Mitchell nicht ahnen, wie populär die Musik von Jimi Hendrix in den folgenden Jahrzehnten sein würde. 

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