42 Jahre nach der Veröffentlichung
Sting wird von The Police-Bandkollegen wegen "Every Breath You Take"-Tantiemen in Millionenhöhe verklagt
Sting bei einem Konzert in Stuttgart im Jahr 2024. © Dieter Reimprecht
Mehr als 40 Jahren nach Veröffentlichung von "Every Breath You Take" verklagen der ehemalige Gitarrist Andy Summers und Schlagzeuger Stewart Copeland den ehemaligen Frontmann Sting auf "erheblichen" Schadensersatz, wie The Sun berichtet.
Nicht gezahlte Tantiemen
"Every Breath You Take" ist nicht nur die meistverkaufte Single des Jahres 1983, sondern auch eines der meistgespielten Songs der Musikgeschichte. Die Einnahmen durch Tantiemen sind auch heute noch beträchtlich betragen laut The Sun mehr als 550.000 Euro pro Jahr.
Summers und Copeland erklären, nie als Songwriter genannt worden zu sein und dementsprechend auch keine Tantiemen erhalten zu haben.
Kein Song ohne Summers
Während das ikonische, von Béla Bartók inspirierte Arpeggio-Riff des Hits von Gitarrist Andy Summers entwickelt wurde, schrieb Sting 1982 die Akkordfolge auf der Orgel sowie den Text, wie Stereogum berichtet. Das alleinige Urheberrecht behielt jedoch Sting.
Dabei wäre der Song Summers zufolge ohne ihn "im Müll" gelandet, da sich Sting und Copeland im Studio über das Arrangement nicht einigen konnten. Ohne Summers gäbe es den Nummer-1-Hit der Band seinen Angaben zufolge demnach gar nicht.
Keine andere Lösung
The Sun berichtet zudem, dass eine mit der Angelegenheit vertraute Quelle angegeben haben soll, dass "Anwälte [...] wiederholt versucht [hätten], eine außergerichtliche Einigung zu erzielen [...], Andy und Stewart [...] [aber] zu dem Schluss [kamen], dass es keine Alternative zum Gerichtsverfahren gibt."
Nicht nur Sting, der mit bürgerlichem Namen Gordon Sumner heißt, wird als Beklagter aufgeführt, sondern auch seine Firma Magnetic Publishing Limited.
Viele Fragen
Selbst wenn man Summers Darstellung vollauf akzeptiert, bleibt unklar, welche genaue Rolle Stewart Copeland im Songwriting-Prozess spielte. Die Berichte sagen dazu nichts, nennen aber beide Musiker als Kläger.
Hinsichtlich der Aussagen von Summer bezüglich des Gitarren-Riffs stellt sich die Frage, ob die nach britischem Recht erforderlichen Anforderungen erfüllen, um Urheberrecht zu beanspruchen. Im deutschen Recht muss dafür eine gewisse "Schöpfungshöhe", also eine ausreichende Kreativität und Individualität nachweisbar sein.
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