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Richtungsweisende Auseinandersetzung?

Social Media Marketing: DSW fordert Recht auf kostenlose Nutzung von Musik

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 16.07.2025

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Social Media Marketing: DSW fordert Recht auf kostenlose Nutzung von Musik

© Collabstr via unsplash.com

Kommerzielle TikTok-Posts mit Musik = Urheberrechtsverletzung? Nicht, wenn es nach Designer Shoe Warehouse (DSW) geht. Das Unternehmen wehrt sich gegen die großen Labels – und will klären lassen, ob Firmen Musik auf Social Media frei verwenden dürfen.

Designer Shoe Warehouse (DSW), eine große US-Schuhhandelskette, steckt derzeit mitten in einem Rechtsstreit mit Warner Music – wegen der Nutzung von Musik in Social-Media-Werbevideos. Warner wirft DSW vor, über 200 Songs ohne Erlaubnis in Promo-Posts verwendet zu haben.

Doch DSW geht jetzt in die Offensive: Statt zu zahlen, hat der Mutterkonzern Designer Brands eine Klage auf Feststellung eingereicht – diesmal gegen Universal Music, Sony Music und BMG. Der Vorwurf: Die Labels wollen Unternehmen zu ungerechtfertigten Zahlungen zwingen, obwohl die Nutzung der Songs auf Plattformen wie TikTok und Instagram angeblich erlaubt sei.

Was steckt dahinter?

Musik auf Social Media ist für private Nutzer:innen oft über die Plattformeigenen Musikbibliotheken lizenziert – für kommerzielle Nutzung von Unternehmen gilt das nicht automatisch. Genau das ist der Streitpunkt.

DSW argumentiert:

  • Die Labels und Plattformen hätten öffentlich mitgeteilt, dass ihre Musik generell auf Social Media genutzt werden darf – ohne klarzustellen, dass Unternehmen ausgeschlossen sind.
  • Die Nutzung von Musik durch Unternehmen wie DSW sei nicht nur erlaubt, sondern sogar gewollt – schließlich profitierten die Labels durch Reichweite und "kostenlose Werbung".
  • Wenn Labels selbst Songs auf Social Media hochladen, erteilen sie damit laut DSW implizit eine Lizenz, dass andere diese Inhalte weiterverwenden dürfen – auch Unternehmen.

Was bedeutet das für die Musikbranche?

Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie unklar und rechtlich riskant die Nutzung von Musik in Social Media sein kann – vor allem für kommerzielle Zwecke. Auch Künstler:innen, Veranstalter:innen oder Bands, die ihre Musik auf TikTok, Instagram & Co. promoten (oder für Werbepartner nutzen), sollten genau hinsehen, wer welche Rechte an welchen Inhalten hat.

Fazit

DSW will gerichtlich klären lassen, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt – und gleichzeitig die Auseinandersetzung als Präzedenzfall für Social-Media-Nutzung durch Unternehmen nutzen. Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Folgen für alle haben, die Musik auf Plattformen kommerziell einsetzen.

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