Vermutliche Einigung
Sony Music legt Rechtsstreit um Whitney-Houston-Biopic bei
Sony Head Office (2023). © Sony Music
In der Klage hieß es damals, dass die Produzenten und Sony Music kurz vor Veröffentlichung des Films eine Synchronisationslizenzvereinbarung unterzeichnet hätten, die den Filmemachern die Erlaubnis erteilte, diverse Lieder von Whitney Houston zu verwenden, darunter auch ihren größten Hit "I Will Always Love You".
Anders als vertraglich geregelt, hätten die Produzenten laut SME allerdings bis zum Zeitpunkt der Klageeinreichung keine Lizenzgebühren an das Label entrichtet, wodurch Sony seine Urheberrechte verletzt sah und Schadenersatz forderte – auch im Hinblick auf möglicherweise entgangene Gewinne. Der Streitwert der Klage betrug mehrere Millionen US-Dollar.
Streit außergerichtlich beigelegt
Nun wurde bekannt, dass die Anwälte von SME in einer Stellungnahme an das zuständige US-Bundesgericht die Klage endgültig zurückgezogen haben, was bedeutet, dass sie nicht erneut eingereicht werden kann. Beide Seiten müssen ihre jeweiligen Kosten des Rechtsstreits tragen.
Hintergrund dürfte vermutlich sein, dass sich Sony Music außergerichtlich mit den Produzenten geeinigt hat und im Umkehrschluss zugesichert hat, die Klage zurückzuziehen. Offizielle Informationen gibt es allerdings nicht.
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