Zahlreiche Gesetzesverstöße
Verbraucherzentrale geht mit Abmahnungen gegen illegale Zusatzkosten bei Festival-Bezahlchips vor
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© Marvin Meyer via unsplash.com
Um das oft komplizierte und langwierige Bezahlen mit Bargeld an Essens- und Getränkeständen zu umgehen, steigen in den letzten Jahren immer mehr Festivals auf bargeldlose Bezahlung um.
Bargeldlose Festivals
Die Festivalbesucher*innen müssen zu Beginn des Festivals einen Chip in Form von Bezahlkarten oder Armbändern aufladen, der es ihnen ermöglicht, ohne Bargeld oder Bankkarte auf dem Festivalgelände zu zahlen.
Diese eigentlich bequeme Methode bringt leider einige Nachteile mit sich, denn beim bargeldlosen Bezahlen mit aufladbaren Chips entstehen für Festivalbesucher*innen oft zusätzliche Kosten, die von den Festivals unrechtmäßig einbehalten werden.
Welche Zusatzkosten fallen an?
Schon beim Aufladen fallen oft Gebühren an, wie die Verbraucherzentrale feststellt. Für die Aktivierung der Chips oder die erstmalige Aufladung verlangten Festivals zum Zeitpunkt der Prüfung durch die Verbraucherzentrale zwischen 29 Cent und 2 Euro.
Auch bei der Rückerstattung von Restbeträgen fallen Gebühren an. Mehrere Festivals verlangten entweder ein Entgelt für die Rückerstattung oder zahlten das Geld gar nicht aus, wenn das Restguthaben einen Mindestbetrag unterschreitet, der sich je nach Fall zwischen 1 und 2,5 Euro bewegte. Beides entspricht einem zusätzlichen Entgelt und ist gesetzlich verboten.
Unübersichtlichkeit wird ausgenutzt
Wer direkt auf dem Festivalgelände nicht mehr dazu kommt, das Restgeld zurückzuverlangen, hat aus Sicht der Verbraucherzentrale das Recht, das Restguthaben innerhalb einer Verjährungsfrist von drei Jahren zurückzufordern. Bei vielen Festivals bestehen allerdings Fristen von wenigen Wochen.
Die Verbraucherzentrale kritisiert auch die Preistransparenz beim Ticketkauf. Zusätzlich zum Ticketpreis erheben die Festivals oft zusätzliche Servicegebühren, die erst beim Abschluss des Ticketverkaufs auf die Preise aufgeschlagen werden.
Verbraucherzentrale leitet rechtliche Schritte ein
Gegen zehn Festivals ist die Verbraucherzentrale nun rechtlich vorgegangen. Sie hat zehn Festivalveranstalter wegen unterschiedlicher Verstöße abgemahnt, um Besucher*innen unzulässige Zusatzkosten in Zukunft zu ersparen.
Acht Festivals gaben daraufhin eine Unterlassungserklärung ab und sind somit verpflichtet, das betreffende Vorgehen künftig zu unterlassen. Da die Heroes Festival GmbH, Veranstalter des gleichnamigen Hip-Hop-Festivals, eine solche Erklärung nicht unterschrieben hat, reichte die Verbraucherzentrale eine Klage gegen das Unternehmen ein.
Erfolge vor Gericht
In der Vergangenheit verklagte die Verbraucherzentrale bereits zwei Festivals erfolgreich. Beim Lollapalooza-Festival war im vergangenen Jahr eine Gebühr von 1,50 Euro angefallen, wenn der Chip aufgeladen wurde. Die Klage der Verbraucherzentrale wurde vom Landgericht Berlin in vollem Umfang stattgegeben.
Auch das Juicy Beats Festival verlangte eine Aktivierungsgebühr und Mindestauszahlungsbeträge, die das Landgericht Bochum für unzulässig hielt.