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Vom Weihnachtssingen bis zum Stadion

VG Musikedition führt neuen Tarif für Mitsingformate ein

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 29.10.2026

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VG Musikedition führt neuen Tarif für Mitsingformate ein

Rudelsingen im Amphitheater. © Joachim Pantel

Mit dem neuen Tarif V-SiL 1 erleichtert die VG Musikedition Veranstaltern den zentralen Erwerb von Nutzungsrechten für Songtexte. Die Vergütung beträgt grundsätzlich 8 Prozent der Einnahmen, wobei Mindestbeträge je nach Besucherzahl gelten.

Die VG Musikedition hat am 24. Juni 2026 den neuen Tarif V-SiL 1 eingeführt. Er ermöglicht Veranstaltern von Mitsingformaten, die Rechte zur Projektion, Wiedergabe und Vervielfältigung von Liedtexten zentral zu erwerben.

Statt einzelne Lizenzen bei verschiedenen Rechteinhabern einzuholen, können Veranstalter die entsprechenden Nutzungsrechte damit gebündelt über die Verwertungsgesellschaft lizenzieren.

Ein Tarif für unterschiedliche Mitsingformate

Der Tarif richtet sich an Veranstalter interaktiver Formate, bei denen Menschen gemeinsam singen, ohne bereits einer festen Singgemeinschaft anzugehören. Dazu zählen Singalongs, Rudelgesang, offenes Singen, Gemeinschaftsliedersingen, Singflashmobs und vergleichbare Veranstaltungen, die sich in letzter Zeit großer Beliebtheit erfreuen.

Die Liedtexte können beispielsweise auf Leinwänden oder Bildschirmen eingeblendet oder in gedruckter Form bereitgestellt werden. Nicht unter den Tarif fallen Nutzungen durch bereits bestehende Chöre, Gesangsvereine, Kantoreien oder andere Gesangsformationen.

Vergütung richtet sich nach Einnahmen und Besucherzahl

Die reguläre Vergütung beträgt 8 Prozent der maßgeblichen Nettoeinnahmen. Dazu können neben Eintrittsgeldern auch Sponsoring, Werbung, Spenden und bestimmte Zuschüsse gehören.

Dabei gelten folgende Mindestvergütungen:

Besucherzahl

Mindestvergütung

Bis 99 Personen

77,14 Euro

Bis 499 Personen

214,29 Euro

Bis 999 Personen

385,71 Euro

Je weitere angefangene 1.000 Personen

zusätzlich 385,71 Euro

Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Wer Liedtexte sowohl projiziert als auch in gedruckter Form vervielfältigt, muss einen Zuschlag von 20 Prozent zahlen.

Für bestimmte gemeinnützige Veranstalter und Benefizveranstaltungen sieht der Tarif unter festgelegten Voraussetzungen einen Nachlass von 10 Prozent vor. Weitere Ermäßigungen sind möglich, wenn weniger als die Hälfte der verwendeten Werke urheberrechtlich geschützt ist.

Anmeldung und Meldung der verwendeten Werke

Die Nutzungsrechte müssen spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung bei der VG Musikedition erworben werden.

Innerhalb von 30 Tagen nach der Veranstaltung müssen die Veranstalter die für die Abrechnung erforderlichen Angaben sowie eine vollständige Aufstellung der verwendeten Werke übermitteln. Wird die Werkliste nicht fristgerecht eingereicht, fällt ein Zuschlag von 10 Prozent auf die tarifliche Vergütung an.

Der Tarif umfasst ausschließlich die darin genannten Rechte zur Nutzung der Liedtexte. Andere erforderliche Nutzungsrechte, etwa für die öffentliche Aufführung der Musik, müssen gegebenenfalls gesondert geklärt werden.

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