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Für privaten Instrumental- und Gesangsunterricht

VG Musikedition und DOV unterzeichnen Gesamtvertrag zur Vervielfältigung von Noten

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 08.09.2021

vg musikedition dov

VG Musikedition und DOV unterzeichnen Gesamtvertrag zur Vervielfältigung von Noten

© Nikita Khandelwal via Pexels

Musiklehrenden, die Mitglieder des DOV sind, ist es von nun an mit vergünstigten Lizenzen möglich, legal Notenkopien für Proben und Aufführungen ihrer Schülerinnen und Schüler zu erstellen.

In einer Pressemeldung (PDF) gaben die Verwertungsgesellschaft Musikedition und die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) die Unterzeichnung eines Gesamtvertrages bekannt. Dieser ermöglicht seit dem 1. September 2021 die legale Vervielfältigung von Noten durch privat tätige Musikpädagoginnen und Musikpädagogen.

Lizenzvertrag für Musikpädagogen

Als Verbandsmitglieder können privat unterrichtende und freiberufliche Instrumental- und Gesangslehrende ab jetzt "günstige und verwaltungseinfache Lizenzen zur Herstellung und Nutzung von Notenkopien" erwerben. Die Genehmigung umfasst sowohl physische als auch digitale Vervielfältigungs- und Verbreitungswege von Noten und Texten.

Dabei erhalten die vom Gesamtvertrag betroffenen Mitglieder des DOV 20 Prozent Nachlass auf die Normaltarife. Gerald Mertens, Geschäftsführer der DOV, glaubt an den Mehrwert der Kooperation für die Lehrenden: "Damit haben sie die Möglichkeit, ihren Unterricht noch flexibler und abwechslungsreicher als bisher zu gestalten." Schließlich können davon auch ihre Schülerinnen und Schüler profitieren.

Rechtlicher Hintergrund

Gemäß § 53 Abs. 4 UrhG gilt in Deutschland ein Fotokopier- bzw. Vervielfältigungsverbot von Notenmaterial. Dementsprechend müssen zum Beispiel Musikschulen bei der VG Musikedition eine Lizenz zur Verbreitung von Noten oder sogar Songtexten erwerben, wenn deren Urheberinnen und Urheber von der Verwertungsgesellschaft vertreten werden.

Daher erklärt Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, dass die Lizenzvereinbarung mit Musikpädagoginnen und Musikpädagogen auch für Musikschaffende von Vorteil ist:

"Der Gesamtvertrag bietet die Grundlage, dass Urheber und Urheberinnen sowie Musikverlage eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke im musikpädagogischen Unterricht erhalten."

Gleichzeitig geben die Verbände an, dass die Vereinbarung Rechtssicherheit und eine größere Musikauswahl für Lehrende und Lernende biete. 

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