Langfristige Vereinbarung
VG Musikedition und Evangelische Kirche in Deutschland erneuern Pauschalvertrag
vg musikedition verwertungsgesellschaften
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Durch den Abschluss des Pauschalvertrages zwischen VG Musikedition und EKD müssen die einzelnen Gemeinden keine eigenen Verträge abschließen. Die Gemeinden dürfen Kopien von Noten oder Liedern zur Verwendung im Gemeindegesang im Gottesdienst und in anderen Gemeindeveranstaltungen anfertigen.
Ebenfalls Bestandteil des Vertrages bleibt die Sichtbarmachung von Liedern und Liedtexten mittels Beamer sowie die Herstellung von kleineren Liedsammlungen mit max. acht Seiten zur einmaligen Verwendung in einer einzelnen Veranstaltung (z.B. Trauung oder Konfirmation).
Weitere Regelungen
Die befristete Sondervereinbarung zur Einblendung von Liedern und Liedtexten beim Streaming von Gottesdiensten auf gemeindeeigenen Internetseiten läuft zum Jahresende aus. Nicht Bestandteil des Vertrages ist – wie bisher – die Herstellung von Kopien und anderen Vervielfältigungen für Chöre, Solisten und Instrumentalisten.
Neu von der Vereinbarung umfasst ist ab 2026 die für die Dauer einer konkreten Veranstaltung und auf deren Teilnehmende beschränkte Zugänglichmachung von Liedern und Liedtexten via QR-Code.
Gesondert zu lizenzieren sind unter anderem Sammlungen im Rahmen von § 46 UrhG, Vervielfältigungen zur Verwendung in Kinderbetreuungseinrichtungen, Seniorenheimen oder zu musikpädagogischen Zwecken. Für die nicht über den Pauschalvertrag abgegoltenen Lizenzierungen erhalten die Berechtigten einen Nachlass.
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