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Start der Nominierungsphase

Wer soll den Deutschen Musikautor*innenpreis 2024 der GEMA erhalten?

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 26.07.2023

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Wer soll den Deutschen Musikautor*innenpreis 2024 der GEMA erhalten?

Dr. Ralf Weigand (Aufsichsratsvorsitzender der GEMA, 2023). © Daniel Mayer

Auch im Jahr 2024 wird die GEMA Musikautoren und Musikautorinnen für ihre herausragenden Kompositionen und Textdichtungen auszeichnen. Die Nominierungsphase für den 15. Deutschen Musikautor*innenpreis ist gestartet und läuft noch bis Mitte August.

Seit 2009 ehrt die GEMA mit dem Deutschen Musikautor*innenpreis die Leistungen herausragender Komponist/innen.

Die rund 90.000 Mitglieder der GEMA können noch bis zum 15. August 2023 ihre Nominierungsvorschläge für die Preisverleihung 2024 über dieses Online-Formuar einreichen.

Ehrung in zehn Kategorien

Eine von der Akademie Deutscher Musikautoren ernannte Jury – bestehend aus sieben erfahrenen Komponisten – wählt die Nominierten und anschließend die Preisträger/innen aus den Einreichungen aus.

Musikautor/innen werden in den folgenden zehn Preiskategorien geehrt:

  • Komposition Dance/Electro (Sparte U)
  • Komposition Hip-Hop (Sparte U)
  • Komposition Orchester und Stimmen (Sparte E)
  • Komposition Percussion (Sparte E)
  • Komposition Schlager (Sparte U)
  • Text Kinderlied (Sparte U)
  • Text Rock/Pop (Sparte U)
  • Nachwuchspreis (Sparte U und Sparte E)
  • Lebenswerk (Sparte E)
  • Erfolgreichstes Werk

Den Preisträger in der Kategorie "Erfolgreichstes Werk" wird nicht die Jury, sondern das Marktforschungsunternehmen GfK Entertainment ermitteln.

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