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Faire Strafe?

1,55 Mio. Dollar Strafe für Unternehmen, die Tickets verkauft haben, die sie nicht besaßen

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 18.07.2019

ticketing

1,55 Mio. Dollar Strafe für Unternehmen, die Tickets verkauft haben, die sie nicht besaßen

Symbolfoto. © Brett Sayles via Pexels

Die Ticketzweitmarkt-Plattformen TicketNetwork und TicketGalaxy, beide betrieben von Donald Vaccaro, haben sich mit der New Yorker Justizministerin Letitia James auf die Zahlung eines Ausgleichs in Höhe von 1,55 Millionen Dollar Strafe geeinigt.

TicketNetwork und TicketGalaxy wurde vorgeworfen, ihren Kundinnen und Kunden sogenannte "spekulative Tickets" (speculative tickets) angeboten zu haben. Darunter versteht man Tickets, die die Zweitmarktplattform nicht tatsächlich besitzt: Sie kauft sie erst dann zu einem niedrigeren Preis ein, wenn eine Kundin bzw. ein Kunde tatsächlich eine Bestellung tätigt.

Faule Ausreden

Wie Billboard berichtet, boten die beiden Zweitmarktplattformen häufig Tickets zu Events an, deren Vorverkauf offiziell noch nicht gestartet war. Durch die enorme Nachfrage nach diesen Karten – die natürlich nirgendwo sonst verfügbar waren – konnten die Plattformen Preise verlangen, die den eigentlichen Ticketpreis um hunderte oder sogar tausende Dollar überstiegen. 

Wenn die Unternehmen nicht in der Lage waren, die bereits bezahlten Karten auch tatsächlich zu beschaffen, schoben sie die Schuld für das Versagen auf angebliche technische Fehler oder Probleme mit dem jeweiligen Ticketvertrieb, statt zuzugeben, die Karten nie besessen zu haben. In vielen Fällen wurden die gezahlten Preise nie zurückerstattet, auch wenn die Käuferinnen und Käufer ihre Karten nie erhielten. 

Änderungen gefordert

Im Rahmen des Ausgleichs, auf den sich TicketNetwork und TicketGalaxy mit Justizministerin Letitia James geeinigt haben, verpflichten sich die Unternehmen zur Zahlung von 1,55 Millionen Dollar.

Außerdem müssen die Plattformen Änderungen am eigenen Angebot durchführen, um in Zukunft für mehr Klarheit bei potentiellen Kundinnen und Kunden zu sorgen. So muss beispielsweise angegeben werden, dass die Unternehmen die Tickets nicht besitzen, sondern lediglich anbieten, diese im Auftrag der Kundinnen und Kunden zu besorgen. 

Die Rechtskraft des Ausgleichs muss noch gerichtlich bestätigt werden.

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