Coronakrise
Baden-Württemberg: 9.000 Euro Soforthilfe für Soloselbstständige und Freiberufler
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Mit dem Geld solle den unmittelbar infolge der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffenen Solo-Selbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe eine finanzielle Soforthilfe gewährt werden, um akute finanzielle Engpässe und eine Insolvenzwelle abzuwenden.
Firmen bis 10 Mitarbeiter erhalten bis zu 15.000 Euro, bis 50 Mitarbeiter sind es 30.000 Euro.
Anträge sollen ab Mittwoch, 25.3.2020 bei den jeweiligen Kammern gestellt werden können, ausgezahlt wird das Geld von der L-Bank.
Das Kabinett gab in einer Sondersitzung am Sonntagabend grünes Licht für eine entsprechende Vorlage des Wirtschaftsministeriums.
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