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Komplexe Voraussetzungen

VUT und BVMI: Corona-Hilfe muss auch Musikunternehmer berücksichtigen

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 07.04.2020

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VUT und BVMI: Corona-Hilfe muss auch Musikunternehmer berücksichtigen

Dr. Florian Drücke. © BVMI/Markus Nass

Der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT) und der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) fordern die Beachtung der Bedarfe der (unabhängigen) Musikunternehmer/innen bei der Corona-Hilfe.

In einem gemeinsamen Statement begrüßen VUT und BVMI die bisher eingerichteten Corona-Hilfen von Bund, Ländern und Verwertungsgesellschaften. Gleichzeitig fordern die Verbände jedoch eine Anpassung der Hilfsprogramme an die Musikwirtschaft. Dazu Mark Chung, Vorstandsvorsitzender des VUT: 

"Bund und Länder haben schnell auf die Notlage reagiert. Wir sind dankbar für die dahinterliegende Wertschätzung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Um wirksam und gleichzeitig kosteneffizient zu sein, müssen Hilfsmaßnahmen aber an die Komplexität und unterschiedlichen Bedürfnisse der Teilbranchen angepasst werden."

Komplexe Wertschöpfungskette

Ausfälle einzelner Teile der komplexen Wertschöpfung der Musikwirtschaft, so VUT und BVMI, führen teils sofort, teils zeitversetzt zu Dominoeffekten und ziehen zwangsläufig Probleme in anderen Bereichen nach sich. Eine wirksame Hilfe muss daher an verschiedenen Punkten gleichzeitig ansetzen. Dr. Florian Drücke, der Vorstandsvorsitzende des BVMI, stellt fest:

"Die von der Bundesregierung angekündigten neuen Hilfeleistungen für den Mittelstand lassen hoffen. Wir fordern dabei eine Berücksichtigung der Betroffenen in der Musikwirtschaft, die bekanntlich sehr mittelständisch geprägt ist."

BVMI und VUT verweisen in diesem Zusammenhang auch auf einen gemeinsam mit anderen Verbänden veröffentlichten Bericht, der die Verluste für die Musikwirtschaft und die einzelnen Teilmärkte beziffert.

Konkrete Engpässe

Der VUT nennt als Beispiel ein Verbandsmitglied, das aufgrund abgesagter Konzerte und der weltweiten Drosselung bzw. Schließung des Musikhandels das neue Album seines wichtigsten Künstlers nicht vermarkten kann – und das, obwohl bereits investierte Kosten von 155.000 Euro (u.a. für Tonträgerherstellung, Mix/Mastering, PR und Marketing) veranschlagt werden müssen. Das Unternehmen erhält bei sieben Mitarbeiter*innen jedoch lediglich eine Soforthilfe in Höhe von 15.000 Euro für drei Monate. 

VUT und BVMI stellen fest, dass das Soforthilfeprogramm des Bundes oft nicht annähernd ausreiche, um die bereits entstandenden und noch entstehenden Schäden zu kompensieren. Die Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes sei nur in Ausnahmfällen für die Unternehmen der Musikindustrie geeignet; auch Kredite eigneten sich für Klein- und Kleinstunternehmerinnen gerade nicht. 

Hilfe von allen Seiten geforderrt

Die Verbände fordern vor diesem Hintergrund schnelle staatliche, nicht rückzahlbare und unbürokratische Soforthilfen zur Kompensation der durch staatliche Maßnahmen entstandenen und entstehenden Schäden.

Weiterhin appellieren VUT und BVMI an Streamingdienste und digitale Plattformen, etwa mit Krisenfonds, der schnelleren Auszahlung von Lizenzgebühren oder der Erhöhung der Ausschüttungen, einen Beitrag zum Erhalt der Musikwirtschaft zu leisten. Mark Chung gibt an:

"Bei allen gut gemeinten zusätzlichen Aktionen ist vor allem essentiell, der Musikbranche nicht zusätzlich zu schaden – etwa in Form von Gratis-Abos oder ähnlichen als Spezialangebot für Verbraucher*innen getarnten Promotion-Maßnahmen."

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