Förderung erhöht
Bund verlängert und erweitert die Überbrückungshilfe für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler
Überbrückungshilfe coronakrise
Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie. © BPA/Steffen Kugler
Die Überbrückungshilfe, die kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die durch die Corona-Pandemie besonders beeinflusst sind, mit Zuschüssen unterstützt, wird bis Dezember verlängert. Ebenso wird die Förderung erweitert und die Zugangsbedingungen herabgesetzt.
Flexibilisierung der Eintrittsschwelle
Zuvor konnte die Überbrückungshilfe nur beantragt werden, wenn das Unternehmen einen Umsatzeinbruch von über 50% vorweisen konnte. Ab jetzt können Unternehmen, die entweder in zwei konsekutiven Monaten einen Einbruch von 50% hatten, oder Unternehmen, die im Durchschnitt in den Monaten April bis August einen Umsatzeinbruch von 30% hatten, die Fördermittel erhalten.
Die Höhe des Förderbetrags für kleine und mittelständische Unternehmen ist ab sofort auch nicht mehr beschränkt.
Erhöhung der Fördersätze
Ab jetzt werden folgende Kosten erstattet:
- 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten),
- 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und
- 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch).
Außerdem wird die Personalkostenpauschaule auf 20% erhöht.
Die Antragsstellung erfolgt in einem komplett digitalisierten Verfahren, bei dem eine Vorprüfung eines Dritten, wie in etwa ein Steuerberater, erfolgt, dadurch können die Anträge schneller stattgegeben und die Hilfen ausgezahlt werden.
Stimmen der Politik
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bezeichnete die Verlängerung der Überbrückungshilfe als ein wichtiges signal an die Unternehmen und Branchen:
"Wir lassen gerade die Unternehmen, die durch behördliche Anordnungen oder Hygiene- und Abstandsregeln weiter geschlossen sind oder nur mit halber Kraft fahren können, nicht allein.
Ich freue mich besonders, dass es gelungen ist, im verlängerten Programm höhere Förderbeträge für kleine und Kleinstunternehmen durchzusetzen. Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen."
Auch die Erhöhung der Fördersätze für Unternehmen, die "weiterhin praktisch vollständig still liegen, wie zum Beispiel die Veranstalter- oder Schaustellerbranche", wurde von Altmaier lobend hervorgehoben.
Alle Informationen zur Überbrückungshilfe finden sich auf der offiziellen Website der Bundesministerien.
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