Wegen angeblich gefälschter Produkte
David Gilmour verklagt Online-Anbieter von Pink-Floyd-Merchandise
david gilmour pink floyd merchandise
David Gilmour (2024). © Anton Corbijn
OtherBrick behauptet von sich, die "ultimative Anlaufstelle für von Pink Floyd inspirierte Waren" zu sein. Sie bietet T-Shirts, Hoodies und Sweatshirts, aber auch Kaffeebecher, Poster, Bilder und andere Wohnaccessoires an, die "den Geist der kultigen Band widerspiegeln".
Klage als Bekämpfung von Fälschungen
Das Unternehmen David Gilmour Music Ltd., mit dem der Musiker verbunden ist, reichte am 21. April in Illinois eine Klage gegen den Eigentümer von otherbrick.com ein. Als Grund nannte das Unternehmen die Bekämpfung von Online-Fälschungen, die mit Gilmours Namen Handel treiben, "indem sie Produkte in Verbindung mit der Marke David Gilmour verkaufen und/oder zum Verkauf anbieten".
Der Klage zufolge werden die Produkte ohne Gilmours Zustimmung verkauft. Darunter befinden sich auch illegale Fälschungen, die zu Preisen angeboten werden, die deutlich unter denen der Originalprodukte liegen.
Zudem behauptet die Klage, dass der Eigentümer der Website die Identität und den vollen Umfang der Fälschungsaktivitäten absichtlich verheimlicht hätte, "um den Kläger davon abzuhalten, die wahre Identität des Beklagten und die genaue Verflechtung der illegalen Fälschungsaktivitäten des Beklagten zu erfahren".
In Wirklichkeit aus China?
Am unteren Rand der Website behauptet OtherBrick nämlich von sich, seinen Sitz im US-Bundesstaat Ohio zu haben, aber in Wahrheit scheint die Seite von Asien aus zu operieren. An der angegebenen Adresse befände sich eine Studentenwohnanlage anstelle eines Unternehmens, und Anwälte, die für Gilmour arbeiten, hätten diese Adresse zuvor als "mit anderen betrügerischen und gefälschten Websites verbunden" identifiziert.
Dadurch könnte es schwieriger werden, eine Unterlassungsverfügung durchzusetzen oder Schadensersatz zu fordern, sollte das Gericht gegen OtherBrick entscheiden. Aus diesem Grund fordert Gilmour in seiner Klage nicht nur eine einstweilige Verfügung, sondern auch die Übertragung der OtherBrick-Domain auf seine Firma.
Als Vorbild dürfte wohl eine Klage aus dem vergangenen Jahr gelten. Die Firma, die die Markenrechte für Pink Floyd besitzt, verklagte im Juni 2024 die Website eines inoffiziellen Merchandise-Verkäufers, woraufhin es ihnen gelang, eine gerichtliche Verfügung in Bezug auf die Domain dieses Verkäufers zu erwirken, die nun auf die offizielle Pink Floyd-Website umleitet.
Umfangreiche Forderungen
Neben der Übertragung der Domain wird in der Klage auch eine dauerhafte Unterlassungsverfügung gefordert, um die unerlaubte Nutzung der Marke zu unterbinden, sowie die Entfernung der Website aus den Suchergebnissen und finanzieller Schadenersatz bis zu 2 Millionen US-Dollar pro Nutzung der unrechtmäßig verwendeten Marken.
Darüber hinaus fordert die Klage das Gericht dazu auf, "Online-Marktplätze, Social-Media-Plattformen, Facebook, YouTube, LinkedIn, Twitter und Internetsuchmaschinen wie Google, Bing und Yahoo" anzuweisen, die Bereitstellung von Diensten für OtherBrick einzustellen, einschließlich des Verkaufs von Werbung.
Außerdem soll das Gericht "alle notwendigen Schritte unternehmen, um zu verhindern, dass in den Suchergebnissen Links zum Domain-Namen des Beklagten mit der Bezeichnung otherbrick.com angezeigt werden".
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