Positionspapier
Deutscher Kulturrat bezieht Stellung für ein starkes Urheberrecht
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Der neue Vorstand des Deutschen Kulturrates. © Deutscher Kulturrat
Der Deutsche Kulturrat weist auf die zentrale Bedeutung des Urheberrechtes für Kultur- und Kreativwirtschaft, ausübenden Künstler/innen, sämtliche Kultureinrichtungen und alle Urheber/innen hin – eine Tatsache, die der Koalitionsvertrag nicht adäquat abbilde.
Ein starkes Urheberrecht sei Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft und darüber hinaus essentiell für Urheber und Kulturverwerter, um aus ihren geschützten Leistungen einen ökonomischen Ertrag ziehen zu können – und das in einem sich gerade durch die Digitalisierung ständig wandelnden Umfeld.
Forderungen an die Regierung
In seiner neu vorgelegten Stellungnahme hat der Deutsche Kulturrat die nach seiner Ansicht wichtigsten urheberrechtlichen Handlungserfordernisse für die 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestags zusammengefasst. Dazu gehört u.a. auch die Vergütungssituationen bei Plattformnutzung:
Laut des Deutschen Kulturrates habe die Regierungsfraktion vor, die Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte gerade auch in digitalen Märkten zu verbessern. Bisher bleibe aber offen, welche Maßnahmen genau geplant seien.
Es sei wichtig, dass auch große Plattformen, soweit sie Rechte nutzen, diese angemessen vergüten – gleichzeitig sei noch nicht klar, ob das in Hinblick auf die neuen, europarechtlichen Regelungen erreicht werden könne. Außerdem bitte der Deutsche Kulturrat die Bundesregierung, bei deren geplanten Studien u.a zur Plattformökonomie, weiterhin die Rechteinhaber/innen an Konzeption und Durchführung eng zu beteiligen.
Evaluierung der Urheberrechtsreform 2021
Der Deutsche Kulturrat schätzt die im Koalitionsvertrag angesetzte Evaluierung der Urheberrechtsreform 2021 als verfrüht ein. Der Ansatz sei begrüßenswert, jedoch müssten erst wichtige neue Regelungen in der Praxis umgesetzt werden, bevor es zu einer Evaluierung kommen könnte. Gleichzeitig sollte aber auch rechtzeitig mit einem "Evaluierungsfahrplan" begonnen werden.
Wissenschaftsurheberrecht und E-Lending
Der Kulturrat hält fest, dass die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag festgehalten haben, sich für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht einsetzen zu wollen – inwiefern sei jedoch noch unklar. Der Kulturrat betont in diesem Zusammenhang, dass ein rechtspolitischer Ansatz, der einseitig auf eine Schwächung des Urheberrechts im Wissenschaftsbereich setzen würde, nicht akzeptabel sei.
Im Bereich des E-Lendings fordert der Kulturrat, dass Bibliotheken finanziell so ausgestattet werden müssten, dass eine angemessene Vergütung beim Verleih an den Rechtsinhaber gezahlt werden könne.
Weitere Themenpunkte
Der Kulturrat kritisiert außerdem, dass es keine Stellungnahme zum Recht der Verwertungsgesellschaften im Koalitionsvertrag gebe, obwohl ihnen durch die Urheberrechtsreform 2021 eine Vielzahl neuer Aufgaben zugewiesen würde. Darüber hinaus spricht sich der Kulturrat für die Stärkung und den Ausbau der Vergütung von Vervielfältigungen durch die Geräte- und Speichermedienvergütung aus.
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