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Benachteiligung von Kulturschaffenden bei der Krankenversicherung: Kulturrat fordert Lauterbach zum Handeln auf

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 18.01.2023

deutscher kulturrat berufswelt

Benachteiligung von Kulturschaffenden bei der Krankenversicherung: Kulturrat fordert Lauterbach zum Handeln auf

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach. © BMG / Thomas Ecke

Der nicht einkommensbemessene Mindestbeitrag der Krankenkassen stellt viele Mini-Selbstständige und Selbstständige der Kultur- und Kreativwirtschaft vor große finanzielle Probleme. Der Deutsche Kulturrat fordert daher den Gesundheitsminister Karl Lauterbach zum Handeln auf.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, ist festgehalten, dass die Mitgliedbeiträge von Selbstständigen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Zukunft strikt einkommensbezogen erhoben werden sollen.

Diese Änderung begrüßt der Deutsche Kulturrat sehr, jedoch stellt er fest, dass dafür eine Änderung von Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung) nötig sei

Große Belastung für selbstständige Kulturschaffende

Selbstständige, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, müssen aktuell mindestens 201,24 Euro monatlich als Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dieser Betrag bezieht sich auf ein fiktives Mindesteinkommen in Höhe von 1.096,67 Euro im Monat, auch wenn das tatsächliche Einkommen geringer als der fiktive Mindestwert ist.

Dies ist laut Deutschen Kulturrat bei vielen Selbstständigen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft der Fall: Hier lägen die monatlichen Einkünfte vielfach unter dem fiktiven Mindesteinkommen. Viele von ihnen lägen mit ihrem Jahresumsatz sogar unterhalb der Kleinunternehmer-Definition von 17.500 Euro und seien daher sogenannte "Mini-Selbstständige". 

Die aktuelle Situation

Die Selbstständigen und "Mini-Selbstständigen" können sich, sofern sie die Kriterien einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit erfüllen, über die Künstlersozialkasse versichern. Auf diese Weise zahlen sie, ähnlich wie Arbeitnehmer/innen, die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. 

Üben die Versicherten jedoch noch eine nicht-künstlerische Nebentätigkeit aus, die einen größeren Teil des Einkommens ausmacht, verlieren sie ihren Platz bei der Künstlersozialkasse und sind gezwungen, wieder den Mindestbeitrag zu zahlen. Viele Mini-Selbstständige und Selbstständige der Kultur- und Kreativwirtschaft stellt dies vor große finanzielle Probleme.

Ein Appell an den Gesundheitsminister

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, fordert daher eine Änderung dieser Situation. Aus diesem Grund fordert er Gesundheitsminister Karl Lauterbach dazu auf, eine schnelle Novellierung des Sozialgesetzbuches V auf den Weg zu bringen:

"Die jetzige Regelung benachteiligt Kulturschaffende, die nicht Mitglied der Künstlersozialversicherung werden können und ein niedriges Einkommen haben, extrem."

Erst mit einer Novelle des Sozialgesetzbuches könne das im Koalitionsvertrag festgehaltene Vorhaben einer einkommensbezogene Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige umgesetzt werden. Darüber hinaus fordert der Deutsche Kulturrat, dass bei der Bemessung das Erwerbseinkommen zugrunde gelegt werden soll. 

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