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Klima und Kultur schützen

Kultureinrichtungen fallen nach neuem Gebäudeenergiegesetz unter Härtefallreglung

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 28.04.2023

deutsche kulturrat energiekrise

Kultureinrichtungen fallen nach neuem Gebäudeenergiegesetz unter Härtefallreglung

Olaf Zimmermann, Herausgeber des Diversitätsberichtes und Sprecher der Initiative kulturelle Integration. © Martin Kraft - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=96460282

Das neue Gebäudeenergiegesetz regelt die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden. Aus der Gesetzbegründung geht hervor, dass das Gesetz die Interessen von Kultureinrichtungen in besonderem Maße berücksichtigen soll.

Die Energiekrise hat gerade im Kultur- und Mediensektor noch einmal die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern deutlich gemacht und gleichsam aufgezeigt, wie wichtig die energetische Sanierung von Kulturorten ist. 

Das Gebäudeenergiegesetz

 

Das wird auch in dem am 19. April 2023 vom Bundeskabinett beschlossenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) deutlich: Das GEG sieht Unterstützungen für den Einbau neuer bzw. die Verbesserung bestehender Heizungen mit Hilfe eines Maßnahmenkataloges vor und will gezielt Anreize liefern, in neue Heizungen zu investieren.

Diese sollen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen und damit einen Beitrag auf dem Weg zu Treibhausgasneutralität leisten.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt nicht nur das neue Gesetz, sondern – im Hinblick auf seinen Einsatz für die Umsetzung von Klimazielen im Kultur- und Mediensektor – auch die besondere Berücksichtigung der Kultur bei dem Entwurf zum GEG.

"Ein wichtiger Erfolg"

Besonders begrüßt der Kulturrat, dass es Kulturstaatsministerin Claudia Roth MdB gelungen ist, Kultureinrichtungen bei den Härtefallregelungen im GEG entsprechend zu verankern. Für die anstehende Umsetzung des GEG im Kulturbereich sei ist diese Klarstellung laut Kulturrat von großer Bedeutung.

So heißt es in der Gesetzesbegründung u.a., dass "die sich aus Anwendung dieses Gesetzes ergebenden Kostensteigerungen für soziale Dienste und Einrichtungen, Kultur- und Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie Frauenhäuser und andere Schutz- und Zufluchtseinrichtungen für gewaltbetroffene Personen zu berücksichtigen"

seien. Die Anwendung des GEG erfolgt demnach bei den in der Härtefallregelung genannten Gruppen immer auch unter besonderer Berücksichtigung deren (wirtschaftlicher) Situation. Dazu Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates: 

"Auch der Kulturbereich muss seinen Beitrag zu mehr Klimaschutz und zur Reduzierung von Treibhausgasen leisten. Er muss dazu aber auch in der Lage sein. Es ist daher ein wichtiger Erfolg von Kulturstaatsministerin Roth, dass Kultureinrichtungen bei den Härtefallregelungen im GEG in der Gesetzesbegründung ausdrücklich erwähnt werden."

Hier findet ihr alle weiteren Informationen zum 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz und zu den 2023 eingebrachten Änderungen. 

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