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Erhalt der kulturellen Vielfalt

Bund und Länder einigen sich auf Umsetzung des Kulturfonds Energie

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 17.03.2023

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Bund und Länder einigen sich auf Umsetzung des Kulturfonds Energie

© Tyler Milligan via Unsplash

Bund und Länder haben sich im 18. Kulturpolitischen Spitzengespräch auf eine Verwaltungsvereinbarung für den und Maßnahmen zur Unterstützung des Kulturfonds Energie geeinigt.

Kürzlich veröffentlichte der Bund Details zum Kulturfonds Energie für Kultureinrichtungen und Veranstalter/innen. Mit bis zu einer Milliarden Euro aus Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes sollen über den Kulturfonds Energie des Bundes auch in Zukunft vielfältige und reichhaltige Kulturangebote ermöglicht werden. 

Rückwirkend werden die Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger, also Gas und Fernwärme, für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 durch den Kulturfonds Energie gefördert. 

Entscheidende Weichen 

Am 15. März 2023 wurden in der 9. Kultusministerkonferenz und im 18. Kulturpolitischen Spitzengespräch die letzten entscheidenden Weichen für den Kulturfonds Energie gestellt.

Die Kulturminister/innen der Länder stimmten, mit dem Vorbehalt noch ausstehender Kabinettbefassungen innerhalb der Länder, einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern für die Durchführung des Kulturfonds Energie des Bundes zu. 

Außerdem wurden unterstützende Maßnahmen der Ländergemeinschaft zum Kulturfonds Energie des Bundes bestätigt. 

Maßnahmen der Ländergemeinschaft

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet eine zentrale Hotline, über die Antragstellende bei Unklarheiten Beratung erhalten können. Die Hotline ist von allen Ländern finanziert und die Beratung kann telefonisch unter 0800/6645685 oder als E-Mail an service@kulturfonds-energie.de in Anspruch genommen werden. 

Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt für alle Länder eine webbasierte IT-Plattform für die technische Abwicklung, also der Antragstellung und Auszahlung, des Kulturfonds Energie bereit. 

Antragsberechtigte Einrichtungen und Veranstaltungen 

Anträge können von öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen gestellt werden, sofern diese ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen. Ebenso können Anträge von Kulturveranstaltenden gestellt werden, die nicht selbst als Kultureinrichtung antragsberechtigt sind und ihre ticketbasierten Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen. 

Informationen zur Förderung und Antragstellung sind auf der Website des Kulturfonds Energie zu finden. Falko Mohrs, Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur und Vorsitzender der Kulturministerkonferenz äußert sich wie folgt:

"Es freut mich, dass wir nach einem intensiven Abstimmungsprozess mit und auf der Bundesebene nun die bilateralen Zeichnungsverfahren zwischen Bund und Einzelländern zur Verwaltungsvereinbarung beginnen können und damit der Weg zur Durchführung des Kulturfonds vollends frei ist."

Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien, bezeichnet den Beschluss als "sehr erfreuliche Nachricht für den Kulturbereich in Deutschland" und dankt Kulturministerinnen und Kulturministern der Länder sehr für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Der Kulturfonds Energie sei ein deutliches Bekenntnis, dass Deutschland vereint der Kultur in unserem Lande als Anker der Demokratie in schwierigen Zeiten weiterhin helfe.

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