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Teilbetrag von 375 Millionen Euro bewilligt

Kulturfonds Energie für Kultureinrichtungen und Veranstaltende startet im Februar 2023

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 26.01.2023

energiekrise kulturpolitik claudia roth

Kulturfonds Energie für Kultureinrichtungen und Veranstaltende startet im Februar 2023

Auch kommerzielle Veranstaltungen in nicht-förderfähigen Hallen (wie hier der Festhalle Frankfurt) sollen für den Energiefonds antragsberechtigt sein. © Rudolf Uhrig

Der Haushaltsausschuss hat dem von den Ländern und dem Bundesfinanzministerium erarbeiteten Konzept für den Kulturfonds Energie stattgegeben. Damit ist der Weg frei für die Unterstützung von Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltenden ab Februar 2023.

Wohl selten ist es in Deutschland vorgekommen, dass ein politisches Vorhaben im Bereich der Kultur so schnell umgesetzt wurde: Am 2. November 2022 hatten Bund und Länder beschlossen, eine Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Unterstützung von Kulturbetrieben in der Energiekrise zu nutzen.

Am 25. Januar 2023 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages dann das Konzept für den Kulturfonds Energie gebilligt, das von Kulturstaatsministerin Claudia Roth in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium unter Christian Lindner und den Bundesländern erarbeitet worden war. Außerdem gab der Ausschuss einen ersten Teilbetrag von 375 Millionen Euro frei.

Unterstützung für Einrichtungen und Veranstalter

Dadurch kann der Kulturfonds Energie ab Februar 2023 an den Start gehen. Der Fonds wird rückwirkend bis zum 1. Januar 2023 einen Förderzeitraum bis zum 30. April 2024 umfassen, wenn auch die allgemeine Gas-, Wärme- und Strompreisbremse ausläuft. Gefördert werden sowohl private und öffentliche Kultureinrichtungen als auch einzelne Kulturveranstaltende.

Letztere sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie kulturelle Events veranstalten, die sich über Ticketverkäufe finanzieren, in geschlossenen Räumen abgehalten werden und darüber hinaus nicht in Locations stattfinden, die selbst als Kultureinrichtung förderfähig sind.

In diese Kategorie könnten nach Verständnis der Redaktion beispielsweise Veranstaltungen in Mehrzweckhallen und Messehallen, aber auch in gastronomischen Betrieben wie Cafés, Kneipen und Restaurants fallen. Letztlich müssen aber weitere Details abgewartet werden.

Großzügige Förderung

Der Kulturfonds Energie soll jene Mehrbelastungen abfedern, mit denen sich Kulturbetriebe trotz Steuererleichterungen und Energiekosteneffekten konfrontiert sehen. Diese Belastungen sollen durch anteilige Bezuschussung bei den Energiekosten abgemildert werden.

Bei öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen umfasst die Förderung mindestens 50 Prozent der Mehrbedarfe, privat geführte Kulturzentren werden mit bis zu 80 Prozent der Mehrausgaben im Bereich Energie gefördert.

Einzelne Kulturveranstaltende werden pauschal über einen Festbetrag gefördert, der sich, nach Kapazität gestaffelt, an der Größe der jeweiligen Veranstaltung orientiert.

Erfreute Kulturstaatsministerin

Claudia Roth zeigte sich mit dem Tempo äußerst zufrieden, mit dem die Hilfen für die Veranstaltungsbranche umgesetzt wurden:

"Es ist wichtig und freut mich, dass die Entscheidungen für einen Kulturfonds Energie so zügig umgesetzt werden können. Nach der Corona-Pandemie stehen Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende oftmals vor existenziellen Herausforderungen, selbst die gedeckelten Energiekosten können sie aus eigener Kraft häufig nicht bewältigen."

Gleichzeitig betonte Roth die besondere Rolle von Kulturveranstaltungen in der derzeitigen Situation:

"Wir brauchen als Gesellschaft die Kultureinrichtungen gerade jetzt in dieser Zeit sich überlagernder Krisen: Denn sie bewahren und zeigen nicht nur unsere Kulturgüter, sie sind auch Bildungseinrichtungen und wichtige soziale Orte des gesellschaftlichen Austauschs. Ob Museum, Theater, Kino, Opernhaus oder Club – sie alle leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs in einer damit gestärkten, lebendigen Demokratie."

Informationen für Veranstalter von Kulturevents

Veranstalterinnen und Veranstalter, die die staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, müssen sich zuvor auf einer Plattform registrieren, die voraussichtlich ab Mitte Februar verfügbar sein wird. Dort sollen auch wichtige Fragen zur Berechnungsgrundlage und Antragstellung beantwortet werden. Wer einen positiven Förderungsbescheid durch die zuständigen Länder erhält, wird auch rückwirkend die entsprechenden Unterstützungsleistungen erhalten.

Wer vorab schon Genaueres über den Kulturfonds Energie und die damit verbundenen Fördermöglichkeiten erfahren will, kann auch die Online-Informationsveranstaltung der Länder und des Deutschen Kulturrats besuchen. Ein genauer Termin steht offenbar noch nicht fest, das Info-Event soll aber noch vor Programmstart durchgeführt werden.  

Der Teufel im Detail

Bei einem mit so heißer Nadel gestrickten Projekt ist zu erwarten, dass viele Details erst kurzfristig feststehen und sich möglicherweise sogar nach dem Start noch ändern. Wer Hilfen aus dem Fonds beantragen will, sollte sich daher ständig informieren und Austausch mit Kolleg/innen und Verbänden halten.

Außerdem müssen zwei wichtige Fragen geklärt werden: Welche Arten von Kulturinstitutionen sind antragsberechtigt? Und welche Arten von Veranstalter/innen können für welche Art von Veranstaltungen Hilfen beantragen?

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