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Absolutes Minimum

Deutscher Musikrat empfiehlt 300 Euro als Honoraruntergrenze für selbstständige Musiker

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 04.03.2025

mindesthonorar

Deutscher Musikrat empfiehlt 300 Euro als Honoraruntergrenze für selbstständige Musiker

© Dan Burton

Seit dem 1. Juli 2024 gilt für kulturelle Projekte und Einrichtungen, die zu mindestens 50 Prozent durch den Bund gefördert werden, eine verbindliche Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestvergütungsstandards für Tätigkeiten auf Honorarbasis. Für 2025/26 empfiehlt der Deutsche Musikrat einen Tagessatz von 300 Euro als Honoraruntergrenze.

Die Honorarempfehlungen der Fach- und Berufsverbände sowie Gewerkschaften werden von der Kommission "Faire Vergütung" erstellt, basieren auf üblichen Tätigkeiten der Mitglieder in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern und sollen jährlich aktualisiert werden.

Es gibt spezifische Empfehlungen für Autor*innen, bildende Künstler*innen, Musiker*innen und darstellende Künstler*innen, die jeweils von verschiedenen Verbänden herausgegeben werden.

Zu wenig Geld für Selbstständige

Nun hat sich die AG "Faire Vergütung" des Deutschen Musikrats in einer Klausurtagung erneut mit den Empfehlungen auseinandergesetzt und eine Empfehlung für die Jahre 2025/26 erarbeitet, die am 27. Februar 2025 durch das Präsidium des Deutschen Musikrats verabschiedet worden ist.

Das aktuelle Einkommensniveau von selbstständigen Musiker*innen spiegele laut zugehöriger Pressemitteilung [PDF] häufig weder deren Qualifikationen und individuelle Fähigkeiten noch die gesellschaftliche Bedeutung und Qualität ihrer Arbeitsleistung wider. Stattdessen drohe zahlreichen Musiker*innen die Altersarmut, da ihr Einkommen trotz durchgehender Erwerbsbiografie häufig selbst für einen Grundrentenzuschlag zu gering sei.

Neue Empfehlung als Kompromiss

Die neue Empfehlung des Deutschen Musikrats beläuft sich nun auf eine Honorargrenze für einen Tagessatz von 300 Euro für selbstständige Musiker*innen für die Jahre 2025/26. Sowohl beauftragte Proben als auch Konzerttage seien zu vergüten. Bei dem Betrag handelt es sich um einen Kompromiss, der vor dem Hintergrund der derzeitigen Rahmenbedingungen entstanden ist.

Um ein angemessenes Einkommen zu ermöglichen, müsste ein Tagessatz deutlich höher angesetzt werden. Die eigentlich auskömmliche Untergrenze wäre ein Tagessatz von 622 Euro.

Hierdurch würden Musiker*innen bei einer durchschnittlichen Anzahl von Arbeitstagen und bei Berücksichtigung ihrer unsichtbaren Betriebsausgaben sowie Rücklagen für die private Altersvorsorge, Ausfallrisiken und Auftragslosigkeit einen Durchschnittsverdienst (Stand 2024: 45.358 Euro) erreichen und wären so vor Prekariat und gleichzeitiger Selbstausbeutung geschützt.

Kulturhaushalte müssen besser ausgestattet werden

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats betont in einem Statement, dass die gemeinsam verbändeübergreifend erarbeiteten Emfpehlungen einen Meilenstein auf dem Weg zu fairen Vergütungsstandards in der Kulturbranche darstellen. Sie seien das Ergebnis eines intensiven Austauschprozesses und einer großen Verbundenheit und Solidarität der unter dem Dach des Deutschen Musikrats beheimateten Verbände. 

Weiter erklärt sie:

"Wir sagen aber auch ganz klar: Das Ziel aller politischen Bemühungen in den kommenden Jahren muss es sein, Kulturhaushalte aus öffentlicher Hand finanziell so auszustatten, dass faire Honorare, nicht nur Honoraruntergrenzen gezahlt werden."

Bereits mit den aktuellen Förderbudgets sei die empfohlene Honoraruntergrenze nur schwer zu realisieren. Deshalb müssten Haushaltsansätze dringend erhöht werden, da ansonsten wichtige freie Strukturen der Kulturlandschaft und wertvolle Vielfalt wegzubrechen und unwiederbringlich verloren zu gehen drohten. Der Deutsche Musikrat wolle sich dafür weiterhin intensiv einsetzen.

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