Absolutes Minimum
Deutscher Musikrat empfiehlt 300 Euro als Honoraruntergrenze für selbstständige Musiker
Seit dem 1. Juli 2024 gilt für kulturelle Projekte und Einrichtungen, die zu mindestens 50 Prozent durch den Bund gefördert werden, eine verbindliche Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestvergütungsstandards für Tätigkeiten auf Honorarbasis. Für 2025/26 empfiehlt der Deutsche Musikrat einen Tagessatz von 300 Euro als Honoraruntergrenze.
veröffentlicht am 04.03.2025 6







