Weniger Steigerung als notwendig wäre
Deutscher Musikrat erhöht Honoraruntergrenze für Musikschaffende auf 350 Euro
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© James Jeremy Beckers
Seit Juli 2024 gelten für Projekte und Einrichtungen, die maßgeblich durch den Bund gefördert werden, verbindliche Mindesthonorare, die von Fachverbänden festgelegt werden.
Neues Mindesthonorar
Nun hat der Deutscher Musikrat seine aktualisierte Empfehlung für das Jahr 2026 vorgelegt und schlägt eine Honoraruntergrenze von 350 Euro pro Tag für selbstständige Musikerinnen und Musiker vor. Diese Untergrenze umfasst sowohl beauftragte Proben als auch Konzerte bzw. Auftritte. 2025 lag die Empfehlung bei 300 Euro.
Die Empfehlung richtet sich an Programme und Einrichtungen, die durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert werden. Voraussetzung ist dabei Finanzierung durch den BKM und weitere öffentliche Förderinstitutionen von mindestens 50 Prozent. Für die Antragstellung entscheidend ist der zum Zeitpunkt der Beantragung geltende Fördersatz.
Prekäre Einkommenssituation bleibt bestehen
Der Musikrat betont in diesem Zusammenhang die schwierige wirtschaftliche Lage vieler freischaffender Musikerinnen und Musiker. Trotz hoher Qualifikation und kontinuierlicher Erwerbsbiografien liege das Einkommensniveau häufig zu niedrig, das habe die Folge wachsender Risiken von Prekarität und Altersarmut.
Gleichzeitig unterstreicht das Papier die zentrale gesellschaftliche Bedeutung professioneller Musik als kulturellen und wirtschaftlichen Faktor.
Kompromiss unter schwierigen Bedingungen
Die empfohlene Untergrenze von 350 Euro versteht der Musikrat ausdrücklich als Kompromiss. Schon für ihre Umsetzung seien steigende Förderbudgets notwendig, um das bestehende kulturelle Angebot aufrechtzuerhalten. Tatsächlich müsste ein existenzsicherndes Honorar nach Einschätzung des Musikrats mehr als doppelt so hoch liegen.
Zugleich weist der Verband darauf hin, dass Zusatzkosten wie Reisen, Unterkunft oder Verpflegung sowie KSK- oder GEMA-Gebühren nicht im Tagessatz enthalten sind und gesondert von den Veranstaltern übernommen werden müssen.
Appell an die Politik
Mit Blick auf stagnierende Kulturhaushalte warnt der Musikrat davor, Untergrenzen faktisch zu Obergrenzen werden zu lassen. Dies würde faire Arbeitsbedingungen weiter untergraben.
Ziel müsse es daher sein, öffentliche Kulturförderung so auszustatten, dass nicht nur Mindeststandards, sondern tatsächlich angemessene Honorare gezahlt werden können.
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