Mehr Geld für faire Gagen
NRW: Veranstalter erhalten 3 Millionen Euro zur Umsetzung der Honoraruntergrenzen
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Ina Brandes (2025). © MKW I Anja Tiwisina
Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2026 verbindliche Honoraruntergrenzen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler eingeführt.
Diese gelten für alle geförderten Programme, an denen das Land in finanziell beteiligt ist. Ziel ist eine verlässlichere und angemessenere Bezahlung in allen Sparten der freien Szene.
Zusätzliche Mittel
Zur Unterstützung der Veranstalter stellt das Land in den Jahren 2026 und 2027 jeweils rund drei Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Anzahl der geförderten Projekte stabil bleibt und die kulturelle Vielfalt erhalten wird.
Die Erhöhungen bewegen sich je nach Sparte und Anteil der Honorarkosten an den Förderungen zwischen zehn und 25 Prozent.
Vorbild NRW
Über die Honoraruntergrenzen hinaus setzt sich Nordrhein-Westfalen auf Bundesebene für eine bessere soziale Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern ein.
Ein entsprechender Vorschlag zur Weiterentwicklung der Künstlersozialkasse wird derzeit in den Fachausschüssen des Bundesrats beraten. Ziel ist es, Versorgungslücken zwischen Engagements zu schließen und die soziale Sicherheit in der Branche zu verbessern.
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