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Danach verpflichtende Festanstellung von Lehrkräften

Nach "Herrenberg-Urteil": Musikschulen erhalten Übergangsfrist für Honorarverträge bis 2027

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 11.03.2025

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Nach "Herrenberg-Urteil": Musikschulen erhalten Übergangsfrist für Honorarverträge bis 2027

© RDNE Stock project via Pexels

Spätestens ab dem Jahr 2027 werden Honorartätigkeiten für Lehrkräfte an Musikschulen auf sozialversicherungspflichtige Festanstellungen umgestellt. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist, die auch Nachzahlungen ausschließt.

Am 30. Januar 2025 beschloss der Bundestag auf Antrag von CDU/CSU, SPD und Grünen die gesetzliche Verankerung einer Übergangsfrist für Musikschulen bis zum 31. Dezember 2026. Der Bundesrat hat diesen Beschluss am 14. Februar zugestimmt.

Dem Beschluss sind lange Verhandlungen zwischen Fachverbänden, Sozialversicherungsträgern und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hervorgegangen, die nach dem sogenannten Herrenberg-Urteils nötig wurden. 

Das "Herrenberg-Urteil"

Im Jahr 2022 hat das Bundessozialgericht bei einer Musikschullehrerin, die auf Honorarbasis eingestellt war, aufgrund abhängiger Beschäftigung eine Sozialversicherungspflicht festgestellt. Daraufhin haben am 1. Juli 2023 von den Sozialversicherungsträgern die Beurteilungsmaßstäbe bei der Feststellung des Erwerbsstatus von Lehrkräften geändert. Damit ging eine Verschärfung der Kriterien zur Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einher.

Diese Neuregelung hatte weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse von frei angestellten Lehrkräften. Bildungseinrichtungen befürchteten schwerwiegende Konsequenzen, da das Bildungsangebot im bisherigen Umgang nur durch den Einsatz von selbständig arbeitenden Lehrkräften aufrechterhalten werden könne. Sie verwiesen auch darauf, dass viele Lehrkräfte selbständig bleiben wollten. Aufgrund möglicher Nachzahlungen befürchteten viele Musikschulen sogar das Aus.

Kernpunkte der Übergangsfrist

Darum müssen sich die Musikschulen nun keine Sorgen mehr machen. Bis zum 31. Dezember 2026, dem Ende der Übergangsfrist, müssen die Bildungsträger keine Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, wenn Bildungsträger und Lehrkräfte bei Vertragsschluss von Selbständigkeit ausgegangen sind

Dadurch wird damit ein Zeitfenster geschaffen, in dem langfristig tragbare Lösungen einschließlich der notwendigen Finanzierung erarbeitet werden sollen. Musikschulen können also bis zum Stichtag weiterhin Honorarverträge abschließen und umsetzen, sofern beide Vertragsparteien zustimmen.

Unterschiedliche Reaktionen 

Der Deutsche Kulturrat begrüßt die Übergangsfrist und bezeichnet es als "Atempause für Bildungsanbieter und Honorarkräfte". Bereits in einer Resolution vom Oktober 2024 forderte der Kulturrat eine Übergangslösung bis Ende 2026 und Rechtssicherheit für Bildungsträger.

Die Gewerkschaft ver.di kritisiert die Übergangsfrist und fordert sofortige Änderungen. Sie ruft Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Verwaltung und Politik zu Geschlossenheit auf. 

Christoph Schmitz-Dethlefsen, das für Kultur zuständige ver.di-Bundesvorstandsmitglied, ist der Meinung, dass Sicherheit für Lehrkräfte "nur mit sofortiger Festanstellung" erreichbar sei. Gleichzeitig sei eine "flächendeckende, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Musikschullehrkräften und eine entsprechende Finanzierung durch Kommunen und Länder" nötig.

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