Folgen des Herrenberg-Urteils
Deutscher Kulturrat fordert rechtssichere Regeln für Selbstständigkeit im Kultur- und Medienbereich
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Der Deutsche Kulturrat betont in seiner Stellungnahme, dass Erwerbsarbeit im Kultur- und Medienbereich durch eine Mischung aus Selbstständigkeit, abhängiger Beschäftigung und hybriden Erwerbsformen (also Wechsel zwischen oder das parallele Betreiben verschiedener Erwerbsformen) geprägt ist.
Alle Formen seien gleichberechtigt und müssten angemessen vergütet werden. Auch nebenberufliche Selbstständigkeit spiele in vielen Bereichen eine wichtige Rolle und müsse bei gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden.
Lösung dringend gesucht
Ohne es direkt anzusprechen, bezieht sich der Deutsche Kulturrat u.a. auf die Tatsache, dass die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aller Musiklehrer an kommunalen Musikschulen nach Ende der Übergangsfrist Ende 2026 für die unter Finanzproblemen leidenden Kommunen kaum finanzierbar sein dürfte.
Die Gewerkschaft verdi fordert dagegen, alle Musiklehrer sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Das würde für eine wesentlich bessere Absicherung der Lehrer sorgen. Unklar ist aber, woher die nötigen Gelder stammen sollen, da nicht zu erwarten ist, dass Länder und Kommunen die dafür benötigten Gelder bis Ende 2026 bereitstellen werden.
Die Frage ist daher, wie Musikunterricht an kommunalen Musikschulen ab Anfang 2027 gestaltet werden kann, ohne dass es zu einer Einschränkung des Angebots kommt. Der DTKV befürchtet gar einen "strukturelle Kollaps im Kultur- und Bildungsbereich".
Besonderheiten des Kultursektors berücksichtigen
Selbstständige im Kultur- und Medienbereich trügen unternehmerische Verantwortung, arbeiteten häufig für mehrere Auftraggeber und seien in der Regel nicht in betriebliche Abläufe eingegliedert. Künstlerische Vorgaben oder projektbezogene Abstimmungen seien dabei nicht automatisch als sozialversicherungsrechtliche Weisungen zu werten.
Mit Blick auf künftige Förderprogramme fordert der Deutsche Kulturrat Bund und Länder dazu auf, ausreichend Mittel für Personal einzuplanen, um sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Zudem müsse die geplante gesetzliche Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung die Besonderheiten des Kultur- und Mediensektors sowie die Künstlersozialversicherung (KSK) einbeziehen.
Forderung nach praxisnahen Regelungen
Kritisch begleitet der Kulturrat auch das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Mit Blick auf einen in Kürze zu erwartenden Bericht der Deutschen Rentenversicherung kündigte der Kulturrat an anhand von Erfahrungen aus dem Kulturbereich zu prüfen, ob dieses tatsächlich praxisnah, zügig und bürokratiearm ausgestaltet sei.
Bestehende Abgrenzungskataloge seien zu aktualisieren und verbindlich anzuwenden, um Rechtssicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmer zu schaffen und rückwirkende Sozialabgaben zu vermeiden.
Der Deutsche Kulturrat unterstreicht abschließend, dass Selbstständigkeit, abhängige Beschäftigung und hybride Erwerbsformen konstitutiv für den Kultur- und Medienbereich sind und gleichermaßen verlässliche Rahmenbedingungen benötigen.
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